Gilt die FFP2-Maskenpflicht innen für alle über 18? Falsch, am Arbeitsplatz gelten Bundesregeln – auch für das Personal im Restaurant.

Kernen - Kann ich jetzt den ganzen Vorrat an medizinischen Masken in die Tonne treten?“ Dies haben sich diverse Gastronomen nicht nur im Rems-Murr-Kreis angesichts der seit Mittwoch geltenden neuen Coronaregeln im Land gefragt. Nein, müssen sie nicht, hat noch in der Nacht zum Mittwoch der FDP-Landesparlamentarier Jochen Haußmann auf eine spontan an ihn als Abgeordneten des Wahlkreises gerichtete Anfrage geantwortet. Da sei weiterhin die Bestimmung vorrangig, dass für Arbeits- und Betriebsstätten die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes gelte. Das heißt: „Das Personal muss keine FFP2-Masken tragen, Gäste in Gaststätten schon“ – zumindest, solange sie nicht direkt an ihrem Tisch sitzen. Beim Personal reichen wie bisher medizinische Masken aus.