Muss man Urlaub beantragen, um einen Impftermin wahrzunehmen? Und darf man im Anschluss weiterarbeiten? Diese Fragen klären wir im Artikel.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Darf man sich während der Arbeitszeit impfen lassen?

Die Corona-Schutzimpfung ist eine freiwillige Impfung. Aus arbeitsrechtlicher Sicht hat der Arbeitgeber also zunächst nicht die Pflicht, Sie für den Termin freizustellen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt. Denn grundsätzlich müssen Arbeitnehmer ihre privaten Termine wie Arztbesuche oder Impfungen auch in ihre Freizeit legen.

 

Eine Ausnahme bilden unbedingt notwendige Termine, die aufgrund der Umstände nicht verschoben werden können. Also zum Beispiel Facharzttermine. Da die Terminvergabe für die Impfungen im Moment noch sehr starr ist und die Arbeitnehmer kaum Einfluss darauf haben, kann jedoch ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung nach § 616 BGB entstehen. Allerdings finden sich in vielen Tarif- und Einzelverträgen Klauseln, die einen solchen Anspruch ausschließen.

Unabhängig von der rechtlichen Lage kann es jedoch für den Arbeitgeber Sinn machen, Sie für den Termin freizustellen. Schließlich hat auch er ein Interesse daran, dass seine Angestellten geimpft werden. Eine Erkrankung oder Quarantäneanordnung aufgrund von Corona würde einen deutlichen höheren Arbeitszeitausfall bedeuten, als es bei einer Corona-Impfung der Fall ist. In jedem Fall sollten Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über den Arbeitsausfall informieren.

Darf man nach der Corona-Impfung arbeiten?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, nach der Corona-Impfung zu arbeiten. Allerdings kommt es auch darauf an, wie Sie sich fühlen und was Sie arbeiten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schreibt dazu: „Es spricht nichts gegen eine leichte körperliche Belastung nach einer Impfung. Übertreiben sollte man es allerdings nicht: Extreme Ausdauersportarten oder Trainings mit hoher Gewichtsbelastung sollten unmittelbar nach einer Impfung besser vermieden werden. Denn bei starker körperlicher Belastung kann es vorkommen, dass eine Impfreaktion – zum Beispiel Schmerzen an der Einstichstelle – verstärkt wird.“ Bei spürbaren Nebenwirkungen sollte man sich in jedem Fall schonen und gegebenenfalls eine Krankmeldung holen, insbesondere, wenn man harte körperliche Arbeit verrichten muss.

Worauf Sie nach der Corona-Impfung noch achten müssen, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Jetzt weiterlesen: Darf man nach der Corona-Impfung in die Sonne?