Corona-Klagen Schnelle Mannheimer
In der ganzen Republik nehmen die Klagen der Einzelhändler gegen den Lockdown zu. Der VGH in Mannheim entscheidet besonders flott – die Unterschiede zu anderen Gerichten sind zum Teil gewaltig.
In der ganzen Republik nehmen die Klagen der Einzelhändler gegen den Lockdown zu. Der VGH in Mannheim entscheidet besonders flott – die Unterschiede zu anderen Gerichten sind zum Teil gewaltig.
MANNHEIM - Bis vor wenigen Tagen war die Lage an der Öffnungsfront vergleichsweise klar. Nur wer Waren des täglichen Bedarfs anbietet, der darf seinen Ladentüre aufschließen. Inzwischen wird die Angelegenheit unübersichtlich. Das und die bevorstehende Runde der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin bewegt viele Händler, ihr Glück vor Gericht zu suchen. Deutschlandweit ist eine Zunahme von Anträgen auf Beendigung der Geschäftsschließung zu beobachten, heißt es bei mehreren Oberverwaltungsgerichten. Baden-Württemberg ist bei deren Aufarbeitung besonders eifrig.
Insgesamt 83 Verfahren in Zusammenhang mit Corona sind in den ersten beiden Monaten dieses Jahres beim VGH eingegangen. Zwar führe man keine detaillierte Statistik, doch „Betriebsuntersagungen machen den größten Anteil davon aus“, sagt Sprecher Matthias Hettich. Nicht nur Größen wie Breuninger, auch viele kleinere Unternehmen sind mit ihrem Wunsch nach Öffnung in diesem Jahr gescheitert. Der Blick über die Grenzen zeigt, dass anderswo weniger schnell entschieden wird. Hinsichtlich Ladenöffnungen hat das höchste Verwaltungsgericht in Bayern bisher fünf Verfahren geführt – und die Öffnung jeweils abgelehnt. In Hessen (Kassel) und Nordrhein-Westfalen (Münster) ist diesbezüglich keine einzige Entscheidung verkündet worden.
Sowohl in Kassel als auch in Münster sind auch noch Verfahren der Stuttgarter Kaufhauskette Breuninger anhängig. In Nordrhein-Westfalen sind in der vergangenen Woche die Schriftsätze zahlreicher bekannter Ketten bei Gericht eingegangen: Peek und Cloppenburg, Obi, Media Markt und Thalia begehren die Öffnung ihrer Läden. Argumentiert wird meist mit der Gleichbehandlung, Motto: Bücher zu verkaufen ist nicht gefährlicher als Blumen anzubieten. Wann die Entscheidungen fallen ist unklar. „Zeitnah“, heißt es bei den Gerichten.