Bund und Länder verbieten bis auf weiteres Gottesdienste, Treffen in Vereinen und Busreisen. Das geht aus einem Beschluss der Bundesregierung und der Regierungschefs der Länder vom Montag hervor.

Berlin - Religiöse Veranstaltungen sollen aufgrund der Corona-Pandemie verboten werden. Das geht aus den Leitlinien hervor, die die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer am Montag für ein einheitliches Vorgehen vereinbart haben. Darin heißt es unter anderem, dass „Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften“ zu verbieten sind.

 

Die überwiegende Mehrheit der Kirchen hatte bereits am vergangenen Wochenende Gottesdienste oder andere Veranstaltungen aufgrund der Ansteckungsgefahr abgesagt. Dass an manchen Orten aber immer noch Gottesdienste stattfanden, stieß auf harsche Kritik unter anderem beim Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock.

Weitere Schließungen in der Corona-Krise

Laut den von Bund und Ländern vereinbarten Leitlinien sollen auch Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeitveranstaltungen verboten werden genauso wie Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen oder anderen Bildungseinrichtungen. Die normalen Schulen sind in den meisten Bundesländern bereits geschlossen oder werden es in den nächsten Tagen.

Die Leitlinien unterstreichen zudem, welche Läden nicht geschlossen werden sollen, darunter der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Frisöre, Reinigungen, Baumärkte und weitere. Für diese Bereiche sollen auf Empfehlung von Bund und Ländern sogar „Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden“. Bars, Kneipen, Kultureinrichtungen, Prostitutionsstätten und Sporteinrichtungen sollen dagegen schließen.