Mit der an der Größe orientierten Öffnung der Läden handelt sich die Landesregierung Kritik ein. Auch in den eigenen Reihen werden leise Zweifel laut. Der Regierungschef wirbt mit Blick auf Infektionsschutz um Verständnis.

Stuttgart - Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die bevorstehende Öffnung von Geschäften von bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche verteidigt. „Das ist keine gegriffene Größe“, betonte der Grünen-Politiker am Samstag anlässlich der fünften Anpassung zur Corona-Verordnung des Landes. In der Rechtsprechung gälten Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 800 Quadratmetern als großflächig. „Sinn dieser Regelung ist es, dass nicht alle Geschäfte gleichzeitig öffnen, weil das einen Sog auf unsere Haupteinkaufsstraßen und Einkaufszentren zur Folge hätte.“ Kleine und mittelgroße Geschäfte dürfen ab Montag bei Einhalten der Abstands- und Hygieneregelungen wieder verkaufen. Kritik kam von der FDP im Landtag und aus der Wirtschaft.

 

Strobl hätte sich auch andere Lösungen vorstellen können

Auch Innenminister Thomas Strobl hätte sich andere Lösungen vorstellen können. Dabei wären nicht die Größe oder Art eines Betriebs entscheidend, sondern allein der Infektionsschutz, sagte der CDU-Politiker der „Schwäbischen Zeitung“. Auch der Einzelhandelsverband hätte sich gewünscht, dass die Einhaltung von bundesweit einheitlichen Hygienevorgaben die wesentliche Bedingung gewesen wäre - und nicht, wie jetzt, die Größe des Ladens oder die Branche.

Unabhängig von der Fläche dürfen auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen am Montag wieder öffnen. Cafés und Eisdielen dürfen jetzt wie Gaststätten außer Haus verkaufen. Büchereien können unter Auflagen wieder aufmachen. Voraussichtlich ab dem vierten Mai soll auch die Zeit des haarigen Wildwuchses vorbei sein und Friseure ihre Dienste wieder anbieten können.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sieht Ungerechtigkeiten und bürokratische Streitfälle infolge der Regelung mit dem Grenzwert von 800 Quadratmetern voraus. „Es ist auch nicht einsichtig, weshalb man sich auf großer Fläche eher infizieren soll als auf enger Fläche“, sagte er. Besser wäre eine Orientierung an Hygiene- und Abstandsregeln sowie ein Umrechnen von Flächen auf die zulässige Zahl der Kunden.

Wettbewerbsnachteile für einige wenige Unternehmen

Zugleich gaben Gesundheits- und Wirtschaftsministerium Details zu den Auflagen für die Geschäfte bekannt. So müssen bei der Berechnung der Verkaufsfläche Windfänge, Bedienungstheken, Standflächen für Einrichtungsgegenstände einbezogen werden, nicht aber Flächen für Lagerung von Ware, vor Notausgängen und für die Einkaufswagen. Wenn findige Geschäftsleute durch eine künstliche Verkleinerung von Verkaufsflächen durch Abtrennen von Bereichen den Grenzwert unterschreiten wollen, ist auch das ausdrücklich nicht erlaubt. Die Industrie- und Handelskammer Oberschwaben monierte das und sprach von Wettbewerbsnachteilen für einige wenige Unternehmen. Sie müssten schnell eine Perspektive erhalten.

Zu den Hygiene-Regeln gehören Möglichkeiten der Handdesinfektion für Kunden und Beschäftigte, Markierungen zum Einhalten des Mindestabstands an den Kassen, Abtrennung der Kassenarbeitsplätze etwa durch Plastikwände sowie mehrfache Reinigung der Kassenarbeitsplätze sowie der Handläufe und Türgriffe. Zurückgegebene Ware muss eine Woche separat aufbewahrt werden.

Die SPD im Landtag forderte einen Stufenplan der Landesregierung; dieser soll transparent machen, wie es in weiteren Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens weitergehen kann, wenn die momentanen positiven Verläufe bei den Infiziertenzahlen auf einem weiterhin guten Niveau blieben.