Wenn gebaut wird, muss manchmal das Wasser mehrere Stunden lang abgestellt werden. Dann haben oft viele Haushalte kein Wasser mehr. Sollten solche Arbeiten angesichts der Corona-Krise lieber verschoben werden?

Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Plieningen - Manch ein Anwohner ist sauer. „‚Hände waschen! Hände waschen! Hände waschen!’ So lautet das Gebot der Stunde richtigerweise. Und in dieser Zeit fällt den Superprofis der Netze Stuttgart nichts Besseres ein, als das Wasser in Plieningen über Mittag für etwa sechs Stunden abzustellen.“ So steht es in einer E-Mail an unsere Redaktion. Der Vorfall ereignete sich bereits am vergangenen Donnerstag. „Ja, es wurde angekündigt. Aber nur sehr kurzfristig“, fügt der Leser hinzu, der am Windhalmweg wohnt. Der Grund für den vorübergehenden Wasserstopp war eine Baustelle an der Paracelsusstraße. Dort erneuern die Netze BW und die Stuttgart Netze gemeinsam großflächig die Gas-, Wasser- und Stromleitungen. Die Arbeiten hatten bereits im Herbst 2019 begonnen. Am vergangenen Donnerstag, 19. März, seien die neuen Wasserleitungen an mehreren Abschnitten in das Netz eingebunden worden. Darum habe man das Wasser abstellen müssen, unter anderem im Bereich Windhalmweg, sagt ein Sprecher der Stuttgart Netze.

 

Das Ziel aller Baumaßnahmen ist die Versorgungssicherheit

Auf die Frage, ob man die Arbeiten angesichts der Corona-Krise hätte verschieben können, antwortet er mit einem klaren Nein. Die Baustelle gebe es bereits seit mehreren Monaten und solle nun abgeschlossen werden. „Grundsätzlich finden Investitionen in die Versorgungsinfrastruktur weiterhin statt“ – trotz Corona, so der Sprecher. Dabei könne es auch künftig hin und wieder erforderlich werden, das Wasser in einem bestimmten Gebiet abzustellen. Das Ziel aller Baumaßnahmen sei immer die Versorgungssicherheit der Bevölkerung – und zwar an 24 Stunden am Tag, sieben Tagen die Woche.

Der Sprecher erklärt außerdem, dass die Fortsetzung der Arbeiten den Anwohnern bereits im Februar angekündigt worden sei. Dass das Wasser eine Zeit lang abgestellt werden muss, sei den betroffenen Bürgern 48 Stunden im Voraus bekannt gewesen.