Eine Kölner Schulklasse muss die ersten 14 Ferientage zu Hause in Quarantäne verbringen. Zahlreiche Urlaubspläne geraten so ins Wanken. Nun hat ein Gericht über den Fall entschieden.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Köln - Auf ihrer Homepage wünscht die Maternus-Grundschule in Köln Nippes ihren Schülern ein paar schöne Sommerferien. Die haben in Nordrhein Westfalen bereits in dieser Woche begonnen, am 5. Juli. Für rund zwei Dutzend Schüler einer zweiten Klasse beginnen die Ferien jedoch mit einem Hindernis: das Gesundheitsamt hat sie in Quarantäne geschickt. Bei den einen platzt so der geplante Frankreichurlaub, bei anderen die Fahrt zur Familie in die Türkei. Am Freitag hat das Kölner Verwaltungsgericht mehrere Eilbeschlüsse in diese Angelegenheit bekannt gegeben: die Maßnahme sei rechtens.