Das Land koppelt weitere Corona-Beschränkungen an einen Inzidenzwert von 150. Der Rems-Murr-Kreis steht kurz davor.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Rems-Murr-Kreis - Am Dienstag hat der Rems-Murr-Kreis die sogenannte Notbremse gezogen: Die Geschäfte mussten wegen zu vielen mit Corona Infizierten schließen, ebenso Museen und Sportanlagen. Wenn diese Maßnahmen nicht greifen, sollen weitere ergriffen werden, so die Direktive. Das Land hat das jetzt konkreter gemacht und Ausgangsbeschränkungen mit dem Überschreiten bestimmter Infektionszahlen verbunden. Der Kreis ist dicht davor.

 

Der aktuelle Inzidenzwert liegt bei 142

Mit einem Wert von 142 bei der sogenannten Sieben-Tages-Inzidenz hat sich die Lage an Rems und Murr am Mittwoch kaum verändert. Am Tag davor betrug sie 146. Vier mehr und jene 150 wären erreicht, die das Sozialministerium jetzt offenkundig als eine nächste kritische Grenze ansieht. In einem Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte formuliert der Ministerialdirektor Uwe Lahl, dass aus seiner Sicht „Ausgangsbeschränkungen spätestens ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 150/100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern ernsthaft in Betracht zu ziehen sind“, da davon auszugehen sei, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Er richte daher den „dringenden Appell“ an die Landräte und Rathauschefs, dann „von der Verhängung von Ausgangssperren unverzüglichen Gebrauch zu machen“.

Zwei Punkte sprechen gegen Ausgangssperre jetzt

Das Schreiben datiert zwar erst von diesem Mittwoch, aus dem Waiblinger Landratsamt heißt es jedoch, dass man sich über die Frage möglicher Ausgangsbeschränkungen im erweiterten Krisenstab, dem neben den Kommunen auch das Staatliche Schulamt, der Pandemiebeauftragte der Kreisärzteschaften, ein Vertreter der Justiz und das Polizeipräsidium Aalen angehören, bereits vergangene Woche abgestimmt und dies nun noch einmal bekräftigt habe. Zum aktuellen Zeitpunkt sprächen demnach zwei Punkte gegen Ausgangssperren: So sei die Notbremse gerade erst in Kraft getreten. Laut der Corona-Verordnung und dem aktuellen Schreiben des Sozialministeriums solle zunächst geprüft werden, ob die Maßnahmen der Notbremse greife. Erst wenn dies nicht der Fall sei, sollten Ausgangssperren gewissermaßen als Ultima Ratio eingesetzt werden.

Beobachtungszeitraum noch zu kurz

Dazu sei der Beobachtungszeitraum aber bisher zu kurz, sagt der Landrat Richard Sigel auf Nachfrage. Zudem könnten die aktuellen Fallzahlen auch aus dem Bereich der Schulen und Kitas herrühren, die ja nun wegen der Osterferien geschlossen sind. „Daher lohnt es sich auch hier, in den nächsten Tagen die Entwicklung der Inzidenz zu beobachten“, so Sigel. Wirklich ausschließen will man freilich auch nichts. „Wir behalten die Lage selbstverständlich im Blick und stimmen uns weiter im erweiterten Krisenstab ab.“