Tausende haben sich eine andere Entscheidung gewünscht. Allerdings: Geschäftsinhaber können nicht auf Entschädigung wegen des Corona-Lockdowns durch das Land hoffen.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart. - Daran, dass der erste Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 ein gewaltiger Schock gewesen ist, hat auch Markus Geßler keinen Zweifel. Von einem „massiven Eingreifen in Grundrechte durch den Staat und massiven Schäden in der Gesellschaft“ spricht der Vorsitzende des 4. Zivilsenats am Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart. Natürlich gelte dies in besonderem Maße für Unternehmen, die kraft behördlicher Anordnung geschlossen wurden. Dass Soforthilfen die Schäden „nur abgemildert, aber nicht ausgeglichen“ hätten, sieht auch das Gericht. Chancen dafür, dass eben diese Schäden mit Entschädigungsklagen gegen das Land Baden-Württemberg ausgeglichen werden könnten, sehen Geßler und sein Senat derzeit allerdings nicht.