In Bussen und Bahnen in Stuttgart können Fahrgäste von Donnerstag an ein wenig aufatmen. Die Pflicht zum Tragen der dichten FFP2 oder KN/N95-Masken entfällt. Ein medizinischer Mund-Nasenschutz bleibt dennoch nötig.

Stuttgart - Mit der rasch sinkenden Inzidenz bei den Coronainfektionen geht eine Erleichterung bei der Maskenpflicht einher. Seit dem 24. April mussten in öffentlichen Verkehrsmitteln zum besseren Schutz vor Ansteckung die dichter gewebten FFP-2-Atemschutzmasken oder eine Maske der Norm KN95 getragen werden. So stand es in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in Paragraf 28b. Diese Verschärfung wird nun aufgehoben. Von Donnerstag, 27. Mai an, können in Fahrzeugen und an Bahnsteigen der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) wieder alle Arten von medizinischen Masken getragen werden, teilt die SSB mit.

 

Auch Geimpfte und Genesene müssen Maske tragen

Da die Sieben-Tage-Inzidenz seit mindestens fünf Werktagen unter 100 liege, seien in der Landeshauptstadt Stuttgart Öffnungen möglich. Das gelte auch für den ÖPNV. Fahrgäste können von Donnerstag, 27. Mai an, wieder alle medizinischen Masken – neben FFP2- und KN/N95-Masken also auch die sogenannten OP-Masken – verwenden. So steht es in der Corona-Verordnung des Landes. Wer gegen das Coronavirus bereits vollständig geimpft oder von einer Ansteckung genesen ist, erfährt keine weitere Erleichterung. Auch diese Personen sind von der Masken-Tragepflicht im Nahverkehr nicht ausgenommen.

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Die SSB will im Fahrgastfernsehen, in der Dynamischen Fahrgastinformation, in digitalen Medien und mit Durchsagen auf die anhaltende Masken-Verpflichtung hinweisen.