Es ist ein Hin und Her: Zurzeit ist die Lage in den Südwest-Kliniken noch nicht so eng. Das dürfte sich wegen Omikron bald wieder ändern. Trotzdem muss Kretschmann in der Alarmstufe wohl etwas öffnen.

Stuttgart - Nach dem Beschluss von Bund und Ländern für ein Festhalten am derzeitigen Corona-Kurs muss die baden-württembergische Regierung nun ihre Regeln anpassen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte am Montagabend, es bleibe angesichts der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus und absehbaren Folgen für die Kliniken beim „Kurs der Vorsicht“. Da das Land aber nach einem Gerichtsurteil wieder zu seinem regulären Stufensystem zurückkehren muss, dürfte es trotzdem einige leichte Lockerungen geben.

 

Wie argumentiert Kretschmann?

Ähnlich wie Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die anderen Ministerpräsidenten nach der Schaltkonferenz zur Corona-Strategie. Da die Ansteckungen mit der Omikron-Variante drastisch stiegen, müssten die Krankenhäuser weiter entlastet werden. Deshalb werde es keine größeren Lockerungen oder Verschärfungen geben. „Es wird also jetzt nicht zu gravierenden Änderungen nach oben oder unten kommen“, sagte der Grünen-Politiker. Man müsse abwarten, wie genau sich die Omikron-Variante auswirke.

Warum muss das Land zurück ins Stufensystem?

So richtig abwarten kann die grün-schwarze Regierung aber nicht. Sie muss möglichst bald eine neue Corona-Verordnung auf den Weg bringen. Erstens läuft die alte Ende Januar eh aus, zweitens hat die Justiz der Regierung klare Vorgaben gemacht. Der Verwaltungsgerichtshof monierte Ende vergangener Woche, das Einfrieren der Alarmstufe II mit strikten Einschränkungen vor allem für Ungeimpfte sei teilweise rechtswidrig. Weil die Grenzwerte bei der Belastung der Kliniken zuletzt unterschritten wurden, hätte das Land eigentlich längst in die normale Alarmstufe zurückgehen - und lockern müssen.

Wie kommt das Land aus diesem Dilemma?

Vorsicht ja und trotzdem Lockerungen? Klar ist, das Stufensystem tritt bald wieder in Kraft. „Wir werden das aber entsprechend der Omikron-Variante etwas anpassen“, sagte Kretschmann. Was das genau bedeutet, sagte er nicht. Die Rückkehr zur normalen Alarmstufe würde zum Beispiel bedeuten, dass in Restaurants nur noch 2G und nicht mehr 2G plus gelten würde. Im Einzelhandel wäre statt 2G wieder 3G möglich. Fraglich ist auch, ob Clubs und Bars wieder öffnen dürfen und ob etwa beim Fußball wieder mehr Zuschauer ins Stadion dürfen.

Darf die Regierung die Alarmstufe einfach verändern?

Wenn Grün-Schwarz die bisherigen Regeln in der normalen Alarmstufe leicht verschärfen will, muss sie das dem Vernehmen nach gut begründen und auf mögliche Infektionsherde hinweisen. Auf breiter Front die Alarmstufe an die Alarmstufe II anzugleichen, gehe aber schon aus rechtlichen Gründen nicht, heißt es in Koalitionskreisen. Unter dem Strich werde es also schon ein paar leichtere Lockerungen geben.

Wie ist der genaue Zeitplan?

Zunächst schickt das Sozialministerium seinen Entwurf für die neue Corona-Verordnung in die Abstimmung unter den Ministerien, dann diskutiert das Kabinett an diesem Dienstag erstmals darüber. Am Mittwochmorgen informiert Kretschmann im Landtag über die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz und seine weiteren Pläne. Der Beschluss soll dem Vernehmen nach im Laufe des Mittwochs fallen und spätestens am Donnerstag verkündet werden. Dann würden wohl am kommenden Freitag die neuen Regeln gelten.

Wie könnte die weitere Entwicklung aussehen?

Nicht so rosig. Omikron lässt auch im Südwesten die Zahl der Ansteckungen in die Höhe schießen. Am Montag (Stand 16.00 Uhr) wurden landesweit 877,3 Infektionen innerhalb von sieben Tagen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner registriert. Die landesweite Hospitalisierungsinzidenz kletterte auf 5,0. Sie gibt an, wie viele Corona-Infizierte innerhalb einer Woche und pro 100 000 Einwohner in Krankenhäuser gebracht werden. Bei einem Wert von 6,0 müsste Baden-Württemberg wieder die Alarmstufe II ausrufen. Vielleicht ist es schon in gut einer Woche wieder so weit, dass wieder verschärft werden muss.