Manche Landkreise in Baden-Württemberg dürfen sich nach dem monatelangen Corona-Lockdown wieder auf Öffnungen freuen. Wir geben einen Überblick, wo welche Lockerungen in Frage kommen.

Stuttgart - Nach monatelangem Corona-Lockdown können sich die Menschen in einigen Regionen im Südwesten wieder auf Besuche im Restaurant, im Hotel, im Freibad oder im Museum freuen. Wo die Infektionszahlen ausreichend niedrig sind und die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, lässt die neue Corona-Verordnung umfangreiche Öffnungen zu - wenn auch unter Auflagen. Das neue Regelwerk trat am Freitag in Kraft. Von Samstag an könnten die ersten Städte und Landkreise davon Gebrauch machen.

 

Liegen die Corona-Zahlen in den Kreisen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen. In Frage kommt das zunächst in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Main-Tauber, Emmendingen, Lörrach und Konstanz sowie in den Städten Heidelberg und Freiburg. Frühestens am Montag könnte zudem der Kreis Böblingen hinzukommen.

Für alle Einrichtungen gilt die Maskenpflicht

Die neue Verordnung sieht weiter vor, in den Kreisen unter der 100er-Marke Hotels und Pensionen wieder öffnen zu lassen - auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. Kulturveranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerte und Kino sind im Freien in den Regionen unter 100 wieder möglich. Galerien, Museen und Gedenkstätten dürfen dort auch wieder öffnen - genauso wie Bibliotheken und Archive. Auch diverse Freizeit- und Sportangebote sind wieder möglich.

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Für alle Einrichtungen gelte grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln, hieß es. Außerdem sind Obergrenzen der Teilnehmerzahl vorgesehen, der Zutritt ist nur mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Änderung bei Click & Meet

„Wir Gastgeber in Baden-Württemberg freuen uns, endlich wieder unsere Gäste begrüßen zu dürfen“, sagte Fritz Engelhardt, der Vorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) im Südwesten. „Damit die Wiedereröffnung unter Pandemie-Bedingungen gelingt, sind wir jedoch auch auf die Unterstützung unserer Gäste angewiesen.“ Je nachdem, wie umfangreich die Vorbereitungen für die einzelnen Betriebe seien, würden wohl auch nicht gleich alle geöffnet.

Für den Einzelhandel gibt es auch eine Änderung: Bei „Click&Meet“ können statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter zwei Kunden ohne vorherige Terminbuchung hereingelassen werden - sie müssen aber getestet sein.

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Der Handelsverband Baden-Württemberg sieht das überwiegend positiv. „Das ist ein lang ersehnter Schritt in Richtung Normalität“, sagte Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. „Wir hätten uns für den Einzelhandel aber beherztere Schritte gewünscht, insbesondere mit Blick auf Rheinland-Pfalz und Hessen.“

Mit den Öffnungsschritten geht das Land nun teils deutlich weiter als noch vor wenigen Tagen geplant. Ein Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums mit Stand von Anfang Mai sah etwa die Öffnung der Innengastronomie erst viel später vor, frühestens 14 Tage nach den ersten Öffnungsschritten.