Auch in Baden-Württemberg gilt nun mit der Alarmstufe weitgehend die 2G-Regelung. Etwa für Restaurantbesuche muss man entweder geimpft oder genesen sein. Nun fragen sich viele, ob ein Antikörpertest als Genesenen-Nachweis gilt.

Stuttgart - Mit der Alarmstufe gilt in Baden-Württemberg aktuell an vielen Orten die 2G-Regelung. Damit ist man in Deutschland nicht alleine. Bedeutet: Um Restaurants, Kinos, usw. besuchen zu können, muss man entweder geimpft oder genesen sein. Sonst ist man von solchen Aktivitäten ausgeschlossen. Das dritte „G“ bedeutet „getestet“. Hier gibt es zwei Optionen. Es gibt den Schnelltest und den PCR-Test.

 

Lesen Sie aus unserem Angebot: Was bedeutet die Alarmstufe? – Alle Regeln im Überblick

Wann gilt man im Sinne der Corona-Verordnung des Landes als genesen? Hier bietet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine Erklärung. Es geht darum, dass „Sie innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels eines anderen Nukleinsäurenachweises auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt.“

Kann man per Antikörpertest als genesen gelten?

Auch hier gibt das Land in seinem FAQ – Stand 15. Oktober 2021 - eine klare Antwort: „Als Nachweis für den Status „genesen“ im Sinne der CoronaVO des Landes (oder der SchAusnahmV des Bundes) wird ein positiver Antikörpernachweis derzeit nicht anerkannt. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen an das Gesundheitsamt ab.“ Man weiß noch zu wenig über den Schutz der Antikörper, um eine Infektion mit dem Coronavirus auszuschließen. Ohne PCR-Nachweis gibt es kein Genesenenzertifikat.

Auch RKI-Chef Lothar Wieler äußerte sich in der Vergangenheit wie folgt: „Die Vorstellung ist: Man weist Antikörper im Blut nach und dann weiß man anhand der Menge der Antikörper, jemand ist besser oder weniger gut geschützt. Aber dieses Wissen ist einfach nicht da.“ Ein Gutes hat ein positiver Antikörpertest. Kann man einen solchen vorweisen, dann „reicht anschließend eine einmalige Impfdosis aus, um als geimpft zu gelten“. Dieser positive Befund muss auch wieder qualitativ gesichert sein.