Wieder beschäftigt ein Autokorso der Stuttgarter Querdenker das Verwaltungsgericht: Nach dem Verbot einer Protestfahrt am Dienstag ging es nun um Auflagen für die Fahrt am Mittwochabend.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Ein Autokorso der sogenannten Querdenker darf am Mittwoch auf der von der Initiative gewünschten Route durch nördliche Bezirke der Stadt Stuttgart fahren. Jedoch darf er nicht, wie vom Anmelder Michael Ballweg gewünscht, bis zum Hauptbahnhof rollen. Er muss sich schon am Pragsattel auflösen. Das hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden.

 

Das Gericht hatte am Mittwoch erneut einen Eilantrag der Initiative vorliegen. Die Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen klagten gegen Auflagen, die die Stadt ihnen erteilt hatte. Das Ordnungsamt hatte sich für eine leicht geänderte Route im Bereich Zuffenhausen und Feuerbach ausgesprochen. Doch die Querdenker wollten hier nicht einlenken. Das Gericht gab dem Antrag statt, und so können die Protestierenden nun wie gewollt durch diese Bezirke rollen.

Am Donnerstag steht die nächste Gerichtsentscheidung an

In einem anderen Punkt war der Antrag jedoch erfolglos. Die Verlängerung der Korsostrecke bis zum Hauptbahnhof wurde aufgrund der dadurch zu erwartenden Verkehrsprobleme abgelehnt. Außerdem bekräftigte das Verwaltungsgericht das Hupverbot in bebauten Gebieten. Ballweg forderte in einem Video die Teilnehmenden auf, stattdessen die Musikanlagen der Fahrzeuge zu nutzen.

Am Montag hatte das Gericht das Verbot eines Korsos vom Cannstatter Wasen bis zum Österreichischen Platz in der Innenstadt bestätigt. Auf dem Rückweg hätte die Route nach dem Wunsch der Querdenker durch das Heusteigviertel und den Stuttgarter Osten führen sollen. Die zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen wurden von der Stadt als zu erheblich eingestuft. Das Gericht muss sich auch am Donnerstag noch einmal mit dem Thema befassen. Ein Korso wie der am Dienstag verbotene ist angemeldet. Die Stadt hatte die Kundgebung am Dienstag und am Donnerstag beide verboten. Das Gericht entscheidet einzeln darüber. Mit der Entscheidung ist am Nachmittag zu rechnen.