Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung in Anbetracht der sinkenden Infektionszahlen noch einmal komplett überarbeitet und an vielen Stellen vereinfacht. Auch die Regeln für die Fitnessstudios in Baden-Württemberg haben sich geändert. Was jetzt gilt, lesen Sie im Artikel.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Regeln im Fitnessstudio

Die neue Corona-Verordnung vom 28.06.2021 beinhaltet nun vier Inzidenzstufen, von denen die Öffnungsschritte und Regeln im Land abhängen. Neu ist dabei die Inzidenzstufe 1 (Unter 10), welche besonders weitreichende Lockerungen zulässt. Auch für Fitnessstudiobesucher bedeutet dies, ihr Training wieder ohne große Einschränkungen absolvieren zu können. Eine Übersicht für die 4 Inzidenzstufen finden Sie in der nachfolgenden Auflistung. Falls Sie nicht wissen, wie hoch die Inzidenzwerte in Ihrem Landkreis aktuell sind, finden Sie hier eine Übersicht.

 

Inzidenzstufe 1 (Unter 10)

In Inzidenzstufe 1 gibt es keine Einlassbeschränkungen mehr für die Fitnessstudios und die Testpflicht entfällt für die Trainierenden. Allerdings müssen weiterhin die Kontaktdaten hinterlassen werden. Außerdem herrscht nach wie vor Maskenpflicht im Studio. Die Maske darf lediglich bei der Übungsausführung abgenommen werden. Anschließend muss sie wieder Mund und Nase bedecken. Zum Fitnessstudio zugehörige Saunen und Schwimmbäder dürfen ebenfalls uneingeschränkt öffnen.

Inzidenzstufe 2 (10 bis 35)

Es gelten dieselben Regelungen wie in Inzidenzstufe 1 (siehe oben).

Inzidenzstufe 3 (35 bis 50)

Das Training im Fitnessstudio ist ohne Personenbeschränkung erlaubt. Allerdings müssen die Trainierenden einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mitbringen und ihre Kontaktdaten hinterlassen. In Saunen und Schwimmbädern gilt eine Platzbeschränkung von 10 qm² pro Person.

Inzidenzstufe 4 (Über 50)

Bei einer Inzidenz von über 50 muss ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erbracht werden. Die Studiobetreiber müssen die Kontaktdaten erfassen. Laut der aktuellen Corona-Verordnung soll in geschlossenen Räumen zudem eine Personenbeschränkung von maximal 14 Personen gelten. Wie das in der Praxis aber für Fitnessstudios aussehen soll, bleibt hierbei unbeantwortet. Saunen und Schwimmbäder müssen im Innenbereich wieder geschlossen werden. Im Außenbereich gilt für Schwimmbäder eine Personenbeschränkung von 20 qm² pro Person.

Dessen ungeachtet gelten auch im Fitnessstudio die aktuellen Kontaktbeschränkungen. Wie viele Personen sich derzeit in Baden-Württemberg treffen dürfen, hängt ebenfalls von der Inzidenz ab. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.

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