Corona-Regeln Hier hakt es bei der neuen Verordnung

Fachmännische Fußpflege benötigt eine lange Ausbildung. Foto: dpa-tmn/ZV Podologen

Die Corona-Regeln im Bereich der Fußpflege sind klar. Kosmetische Fußpflege verboten, medizinische Fußpflege erlaubt, so die Kurzform. Das klingt einfach, ist es aber nicht. Auch bei Sportarten wie Joggen und Tennis gibt es Regeln zu beachten.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Wenn die Seilbahnpläne in Stuttgart schon umgesetzt worden wären, die Corona-Verordnungen des Landes hätten eine Unstimmigkeit mehr. Das Fahren mit Seilbahnen ist im Südwesten seit Montag nicht mehr gestattet, der Öffentliche Personennahverkehr kann hingegen weitergondeln. Das Schweben zwischen dem Eiermannareal und Vaihingen läge wohl irgendwo zwischen dem einen und dem anderen.

 

Je nach Bereich sind die Regelungen mal mehr, und mal weniger logisch. Beispiel: Fahren mit dem Schiff. Als Fährverkehr ist das gestattet, Ausflugsschiffe müssen im Hafen bleiben. Nicht, weil man sich auf dem einen mehr anstecken kann als auf dem anderen. Aber die Fähren dienen eher dem Transport denn dem Plaisir. Warum Museen schließen müssen, während Büchereien offen bleiben können, ist schon weniger nachvollziehbar. Beides dient der Bildung.

Medizinische Pflege ist kein geschützter Begriff

Nur auf den ersten Blick einleuchtend sind die Bestimmungen im Bereich der Fußpflege. Kosmetische Fußpflege verboten, medizinische Fußpflege erlaubt, so die Kurzform im Südwesten. Das klingt einfach, ist es aber nicht: „Ein altes Problem holt uns ein“, sagt Melanie Flemming vom Bundesverband Deutscher Podologen.

Der Begriff „Medizinischer Fußpfleger“ ist zwar geschützt, ihn darf nur führen, wer eine Ausbildung zum Podologen absolviert hat, die in Vollzeit zwei Jahre dauert. Der Begriff „medizinische Fußpflege“ hat diesen Schutz allerdings nicht. Das könne sich jeder auf die Visitenkarte schreiben, sagt Flemming. Und davon wird eifrig Gebrauch gemacht. Geschätzt gibt es in Deutschland 20 000 Podologen, und rund 70 000 Fußpfleger. Von denen hätten fast alle medizinische Fußpflege im Angebot, sagt Flemming. Die Feinheiten der Podologie seien auch vielen Mitarbeitern von Ordnungs- und Gesundheitsämtern nicht bekannt. Und um die Verwirrung komplett zu machen: In Niedersachsen ist Fußpflege – gleich welcher Art – gestattet. Zumindest, wenn in Paragraf 14 der dortigen Corona-Verordnung die Kommas richtig gesetzt wurden.

Joggen ist im Grundsatz erlaubt

Apropos Füße: Wer diese nicht pflegen, sondern bewegen möchte, für den lohnt auch ein Blick in die Landesverordnung. Jogging ist Freizeitsport. Der ist erlaubt, und zwar alleine oder zu zweit – oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand. Heißt: die Großfamilie kann ihre Runden weiter drehen, drei Freunde müssen einen zu Hause lassen. Drei sind einer zu viel – auch das Skat-Spiel ist im Freundeskreis damit erst einmal unmöglich geworden, es sei denn, mindestens zwei der drei Spielkameraden wohnen zusammen.

Für alle Tennisfreunde gilt: Einzel ist erlaubt, das Doppel nur dann, wenn sich nicht mehr als zwei Hausstände am Netz gegenüber stehen. Wer danach zu Friseur möchte, der kann das machen. Anders als im März sind die offen. Erlaubt ist aber nur waschen, schneiden, föhnen – kosmetische Leistungen nicht.

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