Ab Donnerstag entfällt im Stuttgarter Nahverkehr die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Jegliche Art von medizinischen Masken – inklusive OP-Masken – sind in Bussen und Bahnen der SSB wieder erlaubt.

Stuttgart - Ab Donnerstag können in den Fahrzeugen und auf den Bahnsteigen der SSB in Stuttgart wieder alle Arten von medizinischen Masken getragen werden. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder KN/N95-Maske im Nahverkehr entfällt somit wieder – auch sogenannte OP-Masken sind in den Bahnen wieder zulässig. Dies teilten die Stadt Stuttgart und die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) am Mittwoch mit.

 

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Alle Fahrgäste müssen weiterhin eine Maske tragen

Die FFP2 Maskenpflicht wurde mit der Bundesnotbremse in der baden-württembergischen Landeshauptstadt eingeführt. Überschreitet ein Kreis an drei Tagen in Folge den politisch relevanten Wert von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, gilt in diesem Kreis eine Plicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Nahverkehr. Zurückgenommen wird die Regelung, wenn ein Kreis an fünf Werktagen in Folge eine Inzidenz von 100 wieder unterschreitet – dies ist in Stuttgart am Donnerstag der Fall.

Die SSB betont allerdings, dass weiterhin alle Fahrgäste eine Maske tragen müssen. „Geimpfte oder Genesene sind von der Tragepflicht nicht ausgeschlossen“ stellt das Unternehmen klar. Auch Winfried Hermann, Minister für Verkehr in Baden-Württemberg, appelliert an die Fahrgäste weiterhin eine geeignete Maske zu tragen. „Trotz der Aufhebung der Pflicht, in Bussen und Bahnen der SSB FFP2-Masken zu tragen, sollten die Fahrgäste einen Mund- und Nasenschutz korrekt im Sinne von Vorsicht und Rücksicht tragen. Es ist auch nicht verboten, sich und andere auch weiterhin freiwillig mit FFP2-Masken zu schützen.“ so der Minister.