Die Stadt hat ihre Corona-Verordnungen dieser Tage revidiert. Warum das so ist und was momentan in der Stadt an welchem Ort gilt, erfahren Sie hier.

Stuttgart - Das Infektionsgeschehen ist maßgeblich für alle Ge- und Verbote, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Doch nicht immer harmonieren die Verordnungen des Landes mit jenen der Stadt.

 

Zuletzt gab es Verwirrungen um die Maskenpflicht. Die Stadt hatte wegen stark gestiegener Fallzahlen mit Wirkung vom 14. Oktober eine Maskenpflicht im Freien und innerhalb des sogenannten Cityrings verfügt, während zeitgleich Bund und Länder beschlossen, Masken nur dort vorzuschreiben, wo es eng zugeht. Als das Land seine neue Corona-Verordnung bekannt gab, existierten kurzfristig beide Regelungen – die Stuttgarter und die des Landes Baden-Württemberg.

Stadt droht ein Rechtsstreit

Die Stadt hätte bei ihrer härteren Regelung bleiben können, sie entschied sich aber für die gemäßigtere Maskenpflicht. „Wir achten darauf, dass die Maßnahmen und Verfügungen nachvollziehbar und rechtssicher sind“, sagt der Stadtsprecher.

Damit entging die Stadt unter Umständen einer juristischen Niederlage: Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Freitag bekannt gab, lagen vier Eilanträge auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Corona-Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart vor. Zwei hätten sich gegen die Maskenpflicht im Freien gerichtet, seien aber eingestellt worden, weil die Verordnung geändert worden sei. Zwei weitere Eilanträge seien noch anhängig, eine davon richtet sich gegen die Sperrstunde für Gastronomiebetriebe, so die Pressesprecherin Ulrike Zeitler.

OB Kuhn hat am Donnerstag im Gemeinderat erneut an die Bürger appelliert, sich an die geltenden Verordnungen zu halten. „Wir mussten viele für die Bürger bittere Entscheidungen treffen, aber die Lage ist sehr, sehr ernst“, so Kuhn. Er wies Kritik aus den Reihen der Linksfraktion an der Unterstützung der Gesundheitsämter durch Bundeswehrsoldaten bei der Nachverfolgung von Infektionsketten zurück: „Ich diskutiere nicht über das Löschkonzept, solange die Bude brennt.“

Was zurzeit zu beachten ist

Demnach gelten seit 19. Oktober in Stuttgart folgende Vorgaben: In der Innenstadt und in den Stadtbezirken gilt auf öffentlichen Flächen die Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann (beispielsweise in Fußgängerzonen, auf belebten Plätzen oder Märkten). Alle anderen Regelungen zur Maskenpflicht (Bus und Bahn, Gebäude, Schulen) bleiben davon unberührt.

Neu geregelt hat das Amt für öffentliche Ordnung am Freitag die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen. Auf Messen, Kongressen und Ausstellungen dürfen ab diesen Sonntag nur noch maximal 100 Personen gleichzeitig anwesend sein. Für Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe gilt ebenfalls diese Obergrenze. Legt der Veranstalter ein erweitertes Hygienekonzept vor, kann das Amt für öffentliche Ordnung im Einzelfall Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern genehmigen.

Das Landeswirtschaftsministerium hat am Freitag betont: In Städten und Kreisen, wo die 7-Tage-Inzidenz den Wert 50 übersteigt, müssen bei Messen pro Besucher zehn Quadratmeter Fläche gegeben sein. Konsequenzen hat das Infektionsgeschehen auch für die Wilhelma. Entsprechend der Landesverordnung herrscht im zoologisch-botanischen Garten von diesem Samstag an, Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände. Alle Häuser außer Restaurants und Toilettenanlagen schließen. Die Gesamtzahl der erlaubten Gäste pro Tag wird auf 4000 reduziert.

Wilhelma schließt die Häuser

Am Donnerstag lag die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) bei 81,1. Sie ist am Freitag auf 95,0 geschnellt. Von Donnerstag auf Freitag stieg die Zahl der übermittelten Infektionsfälle um 166, die der Todesfälle stieg in dieser Zeit um einen auf 76.