Die Stadt hat ihre Vorgaben zur Maskenpflicht geändert und den Regelungen des Landes angepasst. Viele Bürger haben den Überblick über die Corona-Verordnungen verloren. Wir haben in Stuttgart Passanten gefragt, ob sie wissen, wo sie Maske tragen müssen.

Stuttgart - Maskenpflicht im Cityring oder nur in bestimmten Bereichen im öffentlichen Raum, wo es nicht möglich ist, den Abstand von 1,5 Metern einzuhalten? Was nun genau gilt, darüber herrschte in den vergangenen Tagen Unklarheit. Eine Allgemeinverfügung der Stadt hatte eine Maskenpflicht innerhalb des Cityrings vorgegeben. Als Folge daraus, dass Stuttgart am 10. Oktober den kritischen Sieben-Tage-Wert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner überschritten hatte. Die entsprechende Verfügung trat am 14. Oktober in Kraft. Die Polizei hatte bisher auch dahingehend kontrolliert.

 

Stadt passt ihre Regelung dem Land an

Die Verordnung des Landes, die am 19. Oktober in Kraft trat, sieht allerdings vor, dass die Maskenpflicht in ganz Baden-Württemberg in Fußgängerzonen und auf Marktplätzen gilt, immer dann, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Die Stadt hat nun entschieden, ihre bisherige Regelung der geltenden Vorgabe der Landesregierung anzupassen. Die Regelung für den Cityring ist demnach aufgehoben. Dafür muss die Maske auch an belebten Orten in anderen Bezirken Stuttgarts getragen werden.

Doch was sagen die Stuttgarter dazu? Haben sie noch einen Überblick, wo sie im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen? Wir haben in der City mit Passanten gesprochen.