Das Einfrieren der Alarmstufe II ist rechtswidrig, sagt der Verwaltungsgerichtshof. Die Landesregierung muss Corona-Beschränkungen lockern, oder neue Wege der Einschränkung finden.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Die Landesregierung gerät bei der Neufassung ihrer Corona-Verordnung zusehends unter Handlungsdruck. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat am Freitag einem ungeimpften Studenten bescheinigt, dass die Regel, die ihn von Präsenzveranstaltungen fern hält, voraussichtlich rechtswidrig ist. Der Richterspruch hat Auswirkungen weit über den Einzelfall hinaus. Im Kern richtet sich die Entscheidung nämlich dagegen, dass die Landesregierung beschlossen hatte, die Alarmstufe II vorerst einzufrieren. Nach dem 1. Februar wird das nun vermutlich nicht mehr möglich sein. Ob bis zu diesem Datum noch weitere Regeln gekippt werden, ist offen.