Hier erfahren Sie, welche Informationen auf einer Bescheinigung für einen Corona-Schnelltest notwendig sind und wie Sie sich Ihre eigene Vorlage erstellen. Außerdem gibt es ein Muster zum Download.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Welche Informationen sollte die Bescheinigung enthalten?

Testzentren, Apotheken und Arztpraxen bieten mittlerweile Corona-Schnelltests an. Aber auch in Schulen, Kitas und Arbeitsstellen wird nun vermehrt getestet.

 

Selbstverständlich muss das Testergebnis in irgendeiner Form dokumentiert und bescheinigt werden. Dabei gibt es bislang kein einheitliches Dokumentationssystem. Die Umsetzung liegt in den Händen der jeweiligen Teststelle selbst.

Zur Frage der Dokumentation des Testergebnisses heißt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums, die Getesteten bekämen ein Zeugnis, das unter anderem belegt, wer wann und wo mit welchem Ergebnis getestet worden ist.

Da es kein einheitliches Formular gibt, können die Teststellen sich ein eigenes Muster erstellen. Nachstehend finden Sie die nötigen Informationen für eine solche Bescheinigung.

Angaben auf der Bescheinigung: Mustervorlage
 

  • Name und Adresse der Teststelle inklusive der ausführenden Person
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum der getesteten Person (+ ggfs. Kontaktdaten)
  • Name und Hersteller des verwendeten Schnelltests
  • Testergebnis: Positiv oder negativ
  • Datum, Stempel und Unterschrift der ausführenden Teststelle
  • Optional: Art des Probenentnahmeverfahrens

Gegebenenfalls kann auch eine Aufklärung über das Verhalten im Falle eines positiven Testergebnisses mit aufgeführt werden. Was genau in dieser Situation zu tun ist, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Schnelltest-Bescheinigung als Vorlage herunterladen

Wer sich keine eigene Bescheinigung erstellen will, kann auf ein vorgefertigtes Formular der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zurückgreifen. Dieses können Sie sich hier herunterladen:

Bescheinigung über Corona-Schnelltest herunterladen (Muster)

Aber auch die Senatskanzlei Berlin bietet auf ihrer Webseite eine Vorlage zum Download an, die darüber hinaus auf Englisch verfügbar ist.

Ist ein positives Ergebnis meldepflichtig?

Das kommt darauf an, wer den Test durchführt. Wenn Sie zu Hause einen Selbsttest durchführen, ist das Ergebnis bislang nicht meldepflichtig, so das Bundesgesundheitsministerium. Nichtsdestotrotz sollten Sie sich bei einem positiven Ergebnis in die Selbstisolation begeben und das Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigen lassen. Wer dagegen einen Schnelltest von geschultem Personal in einem Testzentrum oder in sonstigen Einrichtungen (Apotheken etc.) durchführen lässt, fällt unter die Meldepflicht.

Hinweis: Wer eine solche Bescheinigung fälscht oder einen nicht erfolgten Test unrichtig bescheinigt, macht sich nach § 267 StGB der Urkundenfälschung strafbar.

Beachten Sie außerdem, dass ein Schnelltestergebnis immer nur sehr beschränkt aussagekräftig ist. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: Wie lange ist ein Schnelltest gültig?

Lesen Sie jetzt weiter: Ab wann schützt die Corona-Impfung?