Das Klinikum Esslingen
Zwei Diensttermine sind am Klinikum Esslingen laut Professor Ludger Staib extrem unbeliebt: der am 1. Mai und der an Silvester. Denn an beiden Tagen wird die Notaufnahme durch alkoholbedingte Verletzungen zusätzlich strapaziert. Jedes Jahr, so der Mediziner, werden an Silvester 50 bis 70 Menschen eingeliefert, die auch chirurgisch oder internistisch behandelt werden müssen. Das Spektrum der Verletzungen reicht von Verbrennungen, Schmauch- oder Schnittwunden über die Folgen häuslicher Gewalt bis hin zu abgetrennten Gliedmaßen. Zwischen 3 und 6 Uhr kommen die Opfer der Silvester-Verkehrsunfälle, meist in Folge von übermäßigem Alkoholgenuss, hinzu. Daher ist der Mediziner froh, dass das Klinikum Esslingen in diesem Jahr nicht zusätzlich durch Feuerwerks- und Party-Opfer belastet wird: „Wir sind Corona-bedingt am Anschlag. Wer fehlende Aufregungen zum Jahreswechsel beklagt, dem kann ich nur sagen: Covid19 ist aufregend genug.“
Positiv beurteilt Amtsleiter Oliver Knörzer von der Feuerwehr Esslingen die Corona-Beschlüsse für den Jahreswechsel: „Wir rechnen mit einem ruhigen Silvester hinsichtlich von (Klein-)Bränden auf Grund von Böllern.“ Eine Erhöhung der Funktionen der Feuerwache sei an Silvester nicht vorgesehen. Die Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzabteilungen sei aber sehr gut, falls es doch zu größeren Bränden kommen sollte. In der Esslinger Altstadt gelte seit zehn Jahren ein Feuerwerksverbot, so Oliver Knörzer, daher habe es dort seither keine Großbrände zum Jahreswechsel mehr gegeben. Dennoch war die Feuerwehr in den Vorjahren gut beschäftigt: 2019/2020 musste sie an Silvester zu neun Kleinbränden ausrücken, 2018/2019 registrierte sie vier Kleinbrände und einen Brandmelderalarm wegen Böllern. Der Jahreswechsel 2017/2018 wurde von vier Kleinbränden begleitet, und 2016/2017 mussten die Floriansjünger zu drei Kleinbränden und drei Brandmelderalarmen wegen nicht abziehendem Rauch der Pyrotechnik in Verbindung mit Nebel ausrücken.
Verband der Pyrotechnischen Industrie (VPI)
Abgebrannt sind die im Verband der Pyrotechnischen Industrie (VPI) im nordrhein-westfälischen Ratingen organisierten 24 Firmen mit ihren etwa 3000 Mitarbeitenden nach den Worten von Geschäftsführer Klaus Gotzen: „Es geht ans Eingemachte.“ 122 Millionen Euro Umsatz seien 2019 gemacht worden, doch in diesem Jahr würden 95 Prozent des Jahreserlöses durch das Böllerverkaufsverbot wegfallen. Die allermeisten Waren seien auf Kommission an die Verkäufer ausgeliefert worden, doch die Retouren würden nun bei 100 Prozent liegen. Die Branche sei vor allem damit beschäftigt, das logistische Problem der Rückführung der Waren zu lösen. Es bestehe die Gefahr der Insolvenz eines ganzen Wirtschaftszweiges. Daher habe sich der Verband mit einer Bitte um staatliche Hilfen an die Politik gewandt. Man habe Verständnis dafür, so Klaus Gotzen, dass angesichts steigender Corona-Zahlen Menschenansammlungen vermieden werden sollen. Doch habe man bis zuletzt gehofft, dass ein Böllern zumindest im privaten, überschaubaren Kreis möglich sein könnte. Weiter gehende Kritikpunkte am Silvester-Feuerwerk weist der VPI-Geschäftsführer zurück: Der Anteil der Neujahrsknallerei an der Feinstaubbelastung würde nur bei etwa 0,7 Prozent liegen, alle legalen Feuerwerkssätze würden auf „Herz und Nieren geprüft“, der gesetzlich vorgeschriebene Lärmpegel werde nicht überschritten, Verletzungen kämen durch unsachgemäße Handhabung, selbst gebastelte oder illegale Feuerwerkskörper zustande.
Silvester ist kein tierisches Vergnügen, betont Horst Theilinger, Leiter des Tierheims Esslingen. Der Feuerwerkslärm könne Haus- und Wildtieren nicht zugeordnet werden und würde daher zu Panik, Fluchtreaktionen, Orientierungslosigkeit oder Todesangst führen. Und: „Igel wachen aus dem Winterschlaf auf und verlieren die gerade im Winter so wertvolle Energie.“ Auch die Gerüche der Knallerei zum Jahreswechsel würden die Tiere verunsichern, sodass manche Besitzer ihnen sogar Beruhigungsmittel verabreichen müssten: „Deshalb ist eine Silvesternacht ohne Knallereifür die Tiere in jedem Falle gesünder und stressfreier.“ In Nicht-Corona-Jahren sei es in Ordnung, „wenn an fest definierten Plätzen Feuerwerke stattfinden. Man sollte aber im Vorfeld sicherstellen, dass so wenig Tiere wie möglich beeinträchtigt sind.“ Tierhaltern empfiehlt Horst Theilinger in „normalen Jahren“, ihre vierbeinigen Lieblinge an Silvester sicher im Haus zu halten. Eingezäunte Grundstücke seien an diesem Tag nicht sicher, da Tiere auf der Flucht immer einen Ausweg finden würden. Weil die Knallerei an Silvester oft schon am Nachmittag beginne, sollten Hunde beim Gassi gehen sicher an der Leine geführt werden.
Handelsverband Baden-Württemberg
Nicht begeistert von dem Böller-Verkaufsverbot ist der Handelsverband Baden-Württemberg. Laut seiner Geschäftsführerin Sabine Hagmann bestehe dadurch die Gefahr, dass „die Verbraucher häufiger zu illegalen Feuerwerkskörpern auf dem Schwarzmarkt greifen oder selbst basteln, was größere Verletzungsgefahren“ bedeute. Die bestellte Ware sei zum überwiegenden Anteil auf Kommission geliefert worden: „Daher wird der größte Schaden vor allem zunächst bei den Herstellern liegen. Aber natürlich verliert der Handel auch den entsprechenden anteiligen Gewinn aus den Verkäufen.“
Die Stadt Esslingen
In der Esslinger Altstadt besteht seit Jahren ein Böllerverbot, doch die zusätzlichen Vorschriften zu Silvester im Corona-Jahr 2020 wie Ausgangsverbot und Kontaktbeschränkungen werden nach Angaben des Pressereferats der Stadt von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst zum Jahreswechsel kontrolliert. Eine Entlastung wegen eines geringeren Müllaufkommens wird nicht erwartet, denn auch in den Vorjahren sei keine Straßenreinigung am Neujahrstag im Einsatz gewesen: „Das hat den Vorteil, dass die Bürger Gelegenheit haben, die Reste der mitternächtlichen Aktivität morgens zu entfernen. Viele Bürger räumen am Tag danach auf, zumal sie hierzu verpflichtet sind.“ Auch eine Notmannschaft für Silvestermüll werde und wurde nicht vorgehalten, denn der Unrat werde über den normalen Arbeitseinsatz entfernt. Und Pressesprecher Roland Karpentier stellt resolut klar: „Die städtischen Mitarbeiter sind für die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege zuständig, sofern das nicht über die Reinigungssatzung den Anliegern übertragen wurde. Nicht verantwortlich sind wir für die Müll- und Abfallentsorgung.“
Feinstaub Esslingen
Esslingen-Feinstaub-Lärm e.V. begrüßt laut ihrem Vorsitzenden Jörg Sanzenbacher die Entscheidung der Bundesregierung, dieses Jahr den Verkauf von Pyrotechnik zu verbieten. Denn die Silvesterknallerei führe zu schweren Verletzungen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, Atemnot bei Asthmatikern, Sachschäden durch Brände, verstörten Tieren und Böllermüll, der bis in den März hinein zu finden sei. Die Kosten der Müllentsorgung trage die Allgemeinheit, und vom 1. bis 3. Januar würden Spitzenwerte bei der Luftverschmutzung gemessen: „Der Jahreswechsel hat durch private Böllerei eine Anmutung von Krieg und Aggression, und wir hoffen sehr, dass die Privat-Böllerrei zum Jahreswechsel endgültig zu Ende kommt.“ Baumärkte hätten schon vor Corona angekündigt, keine Pyrotechnik mehr zu verkaufen. Im vergangenen Jahr, so Jörg Sanzenbacher, habe eine Petition über ein Böllerverbot für Esslingen 3 381 Unterschriften bekommen: „Die Stadtverwaltung hat ihren Rechtsrahmen schon 2017 mit einem Böllerverbot für denkmalgeschützte Altbauten ausgeschöpft. Diese Petition sollte deshalb den Bund in Berlin dazu bewegen, Kommunen hier ein Selbstentscheidungsrecht in dieser Frage einzuräumen.“
Infoteil: Die Vorschriften zu Silvester im Corona-Jahr 2020
Verkaufsverbot: In Nicht-Corona-Zeiten darf Pyrotechnik an drei Tagen, am 29., 30. und 31. Dezember, verkauft werden. In diesem Jahr ist laut Bundesministerium des Innern der Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit verboten. Es ist somit untersagt, zum Jahreswechsel 2020/2021 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen zu überlassen. Damit dürfen auch bereits zuvor über den Online-Handel getätigte Bestellungen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden. Diese Regeln gelten auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
Ausgangssperre: Auch an Silvester gilt nach Angaben des baden-württembergischen Sozialministeriums die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20 bis 5 Uhr. Eine Ausnahme gab es nur für die Weihnachtszeit vom 24. bis 26. Dezember. Übernachtungen sind erlaubt, wenn nicht mehr als zwei Haushalte und fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren ausgenommen, anwesend sind.
Böllerverbot: Laut Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ist „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum“ verboten. Ein Abbrennen auf der Terrasse oder im heimischen Garten wäre möglich, doch das Sozialministerium Baden-Württemberg rät davon ab: „Es geht ja schließlich darum, Verletzungen zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht noch zusätzlich zu belasten.“
Onlinekauf: Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist auch ein Böller-Onlinekauf bei deutschen Händlern derzeit nicht möglich. Für im Ausland bestellte Feuerwerkskörper gelte, dass „nur geprüfte Feuerwerkskörper nach Deutschland eingeführt werden (CE-Zeichen/ BAM) dürfen“ und „Feuerwerkskörper bei der Einfuhr beim Zoll anzumelden“ sind. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Klassen F1 und F2 sei ganzjährig möglich. Für die Einfuhr der Klasse II müssen Einführende 18 Jahre alt sein. Die Einfuhr von Pyrotechnik der Klassen F3 und F4 ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig. Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten. Die Folge sind Strafverfahren.