Stuttgart - Achim Rothenbühler ist sauer auf die Politik. Der 58-jährige Stuttgarter hat seine vier Friseurläden durch die monatelangen Lockdowns gebracht, er musste dafür einen Kredit aufnehmen und seine Lebensversicherung kündigen. Dennoch hat er die Coronamaßnahmen immer mitgetragen.
Auch jetzt, wo das Weihnachtsgeschäft wegen der aktuellen Beschränkungen schlecht läuft, hat er noch immer keinem Mitarbeiter gekündigt und bildet weiterhin aus. Auf diese Weise trägt er ein bisschen zur wirtschaftlichen Erholung im Land bei. Auch deshalb kann er das Schreiben, das ihm die L-Bank inmitten der vierten Coronawelle schickte, noch immer nicht fassen. Kurz vor Weihnachten möchte die baden-württembergische Staatsbank Geld von ihm zurück. „Das ist doch ein Unding. Das hat bei mir das Fass zum Überlaufen gebracht.“
So wie Rothenbühler geht es derzeit vielen der 238 000 Soloselbstständigen und Kleinunternehmer im Land, die die L-Bank seit Mitte Oktober im Südwesten angeschrieben hat. Sie fühlen sich getäuscht oder zumindest schlecht behandelt, weil die Soforthilfen, die sie über den ersten Lockdown im Frühjahr 2020 gerettet hatten, einst als „nicht rückzahlungspflichtig“ betitelt waren. Viele von ihnen trafen die Bescheide offenbar völlig überraschend.
Eigentlich wollte die Politik Existenzen sichern helfen
Ein Blick zurück: Eigentlich wollte das Land vor dem ersten Lockdown, der am 17. März 2020 begann, die Existenz der von den Schließungen betroffenen Kleinunternehmer und Soloselbstständigen sichern. Neben den Friseuren waren vor allem Kulturschaffende, Gastronomen und Händler betroffen. Für drei Monate sollten die Kleinbetriebe je nach Zahl der Beschäftigten einmalig bis zu 9000 Euro oder gar bis zu 30 000 Euro erhalten. Rückzahlungsfrei und umgehend, wie es damals hieß. Um die Gelder einzustreichen, mussten die Kleinunternehmer ihre voraussichtlichen Einbußen vorab schätzen.
Nach sieben Wochen kam die Wiedereröffnung am 4. Mai 2020 für viele schneller als gedacht. Bei Rothenbühler und anderen Friseuren füllten die Kunden wochenlang die Geschäfte, um endlich ihre Coronamatten zu lichten. Rothenbühlers Team arbeitete oft in Doppelschichten – Arbeitszeit, die er später vergüten musste. Ende Juni brach dann das Nachholgeschäft wieder ein.
Er versteht nicht, weshalb er überhaupt Geld zurückzahlen soll
Rothenbühler stößt auf, dass er überhaupt die Soforthilfen zurückzahlen soll. Und er kritisiert, dass nachträglich die Berechnungsgrundlage für den Anspruch auf die Soforthilfen auf die Monate April bis Juni festgelegt wurde. „Das ist doch so ungerecht wie absurd. Schon im März hatten wir kaum Kunden, und im Juli lief das Geschäft auch wieder schlecht.“
So wie Rothenbühler denken viele in der Branche. Ein Facebook-Post, in dem er etwaige Rückzahlungen kritisiert, wurde binnen zweier Tage 500-mal geteilt. Auch Gastronomen, Kulturschaffende und Händler bestärken ihn darin, schließlich sind auch sie von den Rückzahlungen betroffen.
Rothenbühler rechnet damit, dass es die Friseure besonders hart trifft und die überwiegende Mehrheit ein Großteil der Hilfen zurückzahlen muss. „Damit hat niemand gerechnet – weder ich noch meine Kunden, auch mein Steuerberater nicht.“ Während die Rückzahlungen seine Schulden nach oben trieben, würde es für die Kleinsten der Branche existenziell. „Die haben in den vergangenen eineinhalb Jahren keinen Gewinn erzielt und stehen dann vor dem Ruin. Da gehen ganze Familien den Bach hinunter.“ Das befürchtet man auch beim Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg. Von den rund 6000 Friseurbetrieben im Land seien rund 40 Prozent Klein- und Kleinstbetriebe, sagt Landesgeschäftsführer Matthias Moser. Im November hätten die Mitgliedsbetriebe von Einbußen von bis zu 40 Prozent berichtet, auch das Weihnachtsgeschäft laufe der neuen Beschränkungen wegen schlecht. Dazu kommen die alten Probleme: Fachkräfte wechseln wegen der Pandemieerfahrungen die Branche, die Zahl der Azubis sinkt. „Es kommt jetzt alles zusammen. Viele fragen sich jetzt, ob es sich überhaupt noch lohnt weiterzumachen.“
Lohnt es sich überhaupt noch weiterzumachen?
Der Verband Gründer und Selbstständige Deutschland (VGSD) unterstützt in Nordrhein-Westfalen derzeit eine Klage einer Frau, der im Frühjahr dieses Jahres vorgeworfen worden war, die Soforthilfe unberechtigt bezogen zu haben. Das Amtsgericht Solingen verurteilte sie, das Landgericht Wuppertal hob das Urteil wieder auf. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision, jetzt soll das Oberlandesgericht entscheiden.
VGSD-Chef Andreas Lutz sieht wegen der umstrittenen Definitionen der Hilfe gute Erfolgsaussichten. „Die Kommunikation der Politik war am Anfang nicht klar“, sagt Lutz. „Die meisten haben es so verstanden, dass die Hilfen auch für die Lebenshaltungskosten gelten, weil diese den Großteil der Ausgaben ausmachen. Zudem musste man die Soforthilfe in Unkenntnis der genauen Zukunft beantragen.“ Wie andere auch kritisiert Lutz, dass die Bescheide mitten in der vierten Welle kamen. „Das bedeutet unglaublich viel Papierkram, dazu kommt die Angst, dass man Geld zurückzahlen muss, das man nicht mehr hat. Das überfordert viele auch psychisch.“
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Rothenbühler prüft derzeit ebenfalls, was man bezüglich der Soforthilfen klagen könnte. Die Landesregierung müsse ihren Entschluss, die Soforthilfen zurückzahlen zu lassen, überdenken. Schon jetzt hat er viele Anfragen anderer Unternehmer, ob man sich seiner Klage dann anschließen dürfe.
Stand jetzt haben rund 100 000 der 238 000 auf das Schreiben der L-Bank geantwortet, so das Wirtschaftsministerium. Eigentlich läuft die Frist Ende der Woche aus. Nach Informationen unserer Zeitung wird sie die Regierung noch diese Woche bis zum 16. Januar verlängern. Es ist ein Aufschub – ein Kurswechsel ist es aber nicht.
Die mögliche Rückzahlungswelle ist angelaufen
Anträge
Die Soforthilfen sollten im Lockdown im Frühjahr vergangenen Jahres den von den Schließungen betroffenen Kleinunternehmern die Existenz sichern helfen. Bis Dezember dieses Jahres wurden laut L-Bank rund 245 000 Anträge bewilligt und 2,1 Milliarden Euro ausgezahlt.
Anschreiben
Ein gut Teil dieser Summe könnte an die baden-württembergische Staatsbank zurückfließen. Seit Oktober hat die L-Bank rund 238 000 Schreiben an alle Empfänger der Soforthilfe verschickt. Bis zum 19. Dezember sollten sie darlegen, ob die damaligen Berechnungen vor Inanspruchnahme der Hilfen auch nach dem Lockdown noch stimmten. Die Frist soll aber nach Informationen unserer Zeitung aber bis zum 16. Januar verlängert werden. Die abschließenden Bescheide erhalten sie dann frühestens im März 2022.
Rückzahlungen
Nicht angeschrieben wurden nur jene, die bereits erhaltene Hilfen im vergangenen Jahr vollständig zurückgezahlt hatten. Bis jetzt gab es laut L-Bank knapp 21 000 Rückzahlungen in Höhe von rund 158 Millionen Euro. Neben freiwilligen Zahlungen ging die Landesbank dabei auch möglichen Betrugsfällen nach.