Viele Betriebe, die während der ersten Welle der Corona-Pandemie 2020 die staatliche Soforthilfe in Anspruch genommen haben, erleben jetzt ihr blaues Wunder: Wegen geänderter Modalitäten sollen sie auf einmal die Staatshilfen wieder zurückzahlen. Das löst Kopfschütteln aus.

Kreis Böblingen - Martin Seiler kann seinen Ärger kaum verbergen. Nach zwei enorm turbulenten Corona-Jahren mit Lockdowns und Schließungen, erhielt der Inhaber eines Friseurstudios in der Tübinger Straße in Holzgerlingen dieser Tage den Anruf seiner Steuerberaterin, dass er mit der Rückzahlung seiner Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 rechnen muss. „Wir sind aus allen Wolken gefallen“, sagt er. Der Grund: Der Staat hat die Voraussetzungen für die Zuschüsse im Nachhinein abgeändert, was viele Selbstständige und Steuerberater jetzt auf die Barrikaden treibt.