Corona-Soforthilfen Wie Tom Müller in die Mühlen der Bürokratie geriet

245 000 Soloselbstständige und Kleinunternehmer haben einst Soforthilfen empfangen. Von rund 43 000 versucht jetzt das Land, die komplette Hilfe wieder einzutreiben. Foto: imago stock&people/imago stock&people

Der bürokratische Aufwand, um Rückzahlungen bei den Corona-Soforthilfen einzutreiben, scheint immer wieder die Höhe der Rückerstattungen zu konterkarieren. Vor allem Soloselbstständige sind betroffen. Was läuft hier schief?

Geld/Arbeit: Daniel Gräfe (dag)

Am 12. März ahnte Tom Müller das erste Mal, dass er den Mühlen der Bürokratie nicht mehr entkommen würde. Dass bald der Gerichtsvollzieher an seiner Tür klingeln könnte, wie er befürchtete. Und alles wegen 3540 Euro, die er gerne der L-Bank zurückzahlen möchte, die Summe allerdings nur in Raten begleichen kann. „Dass dies die L-Bank ablehnt, verstehe ich nicht“, sagt Müller, der im Artikel nicht seinen wahren Namen nennen möchte. „Was ich gerade durchmache, erleben derzeit bestimmt Tausende Soloselbstständige auch.“

 

Die umstrittenen Corona-Soforthilfen, die das Land Baden-Württemberg im Frühjahr 2020 rund 245 000 Soloselbstständigen und Kleinunternehmern gewährte, werden zur unendlichen Geschichte. Es geht um ein Programm, das anfangs sehr schnell und unkompliziert half, im Nachgang aber viel Unverständnis erweckte und noch mehr Bürokratie erschuf.

Zum einen wurden viele Soforthilfe-Empfänger wie Müller überrascht, dass das Land im Nachhinein die Kriterien spezifizierte und sich damit die Höhe der bewilligten Hilfen verringerte; viele hatten gar angenommen, dass sie die Zuschüsse gar nicht zurückzahlen müssten. Andererseits sorgen die Zahl Tausender Widersprüche und Unklarheiten dafür, dass der bürokratische Aufwand, die Gelder einzutreiben, die Höhe der Rückforderungen zunehmend auffrisst.

„Diese Bürokratie ist eine Geldvernichtungsmaschine“

„Diese Bürokratie ist eine Geldvernichtungsmaschine“, sagt Andreas Lutz, der als Vorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen auch viele Soforthilfe-Empfänger vertritt. „Fast jeder Solo-Selbstständige, den ich kenne, verflucht den Tag, als er das Geld beantragt hat.“

So weit würde Müller nicht gehen. Jene 3540 Euro, die er für seine coronabedingten Ausfälle für drei Monate prognostizierte, halfen dem Heilbronner, im Frühjahr 2020 über die Runden zu kommen. Der freie Journalist hatte viel über Events und Kulturveranstaltungen geschrieben, die in der Pandemie abgesagt werden mussten. Rücklagen hatte der inzwischen 44-Jährige zu dieser Zeit nicht. „Als Freiberuflicher war ich eigentlich immer am Anschlag von sämtlichen Kreditmöglichkeiten“, sagt er. Ein Großauftrag kurz vor Ende des Berechnungszeitraums für die Soforthilfe, als die pandemiebedingten Maßnahmen bereits wieder aufgehoben waren, machten seine Berechnungen zur Makulatur.

Müller bestreitet nicht, dass er das Geld zurückzahlen muss. Er kritisiert, dass das Land, das ihn in der Pandemie davor bewahrte, seine Soloselbstständigkeit aufgeben zu müssen, vier Jahre später indirekt seine Zukunft gefährde.

Nachdem Müller jahrelang nichts mehr von der L-Bank gehört hatte, forderte ihn die Staatsbank im Oktober vergangenen Jahres auf, bis Ende Januar 2024 eine Schlussabrechnung zu den Coronahilfen einzureichen. Es sei die letzte Frist, Müller habe auf ein vorangegangenes Schreiben nicht reagiert. Müller bestreitet es, ein Schreiben empfangen zu haben.

Müller reicht fristgerecht seine Schlussabrechnung ein, am 6. März fordert die L-Bank die bewilligte Soforthilfe zurück, Müller solle das Geld bis zum 18. April überweisen. Umgehend schreibt Müller der L-Bank zurück. Er zahle den Betrag gerne, aber er bitte um eine Stundungsvereinbarung, weil er maximal 50 bis 100 Euro monatlich zurückzahlen könne.

Die L-Bank antwortet prompt, dass eine Stundung mit oder ohne Ratenzahlung nicht möglich sei. „Sofern Sie den Betrag nicht in einer Summe innerhalb der Zahlungsfrist überweisen können, haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des Beitreibungsverfahrens eine individuelle Zahlungsvereinbarung zu treffen“, heißt es.

Müller googelt. Auf Müllers Mail, ob eine Betreibung eine Vollstreckung sei, und wer die Vollstreckung übernehmen werde, antwortet die L-Bank am 14. März 2024: „Im Rahmen des Beitreibungsverfahrens werden wir Sie zur Vereinbarung einer individuellen Zahlungsmöglichkeit erneut kontaktieren. Sofern diese Vereinbarung nicht eingehalten wird, behalten wir uns weitere Schritte und Gebührenerhebungen vor.“

Angst vor dem Gerichtsvollzieher

Am 21. Mai verschickt die L-Bank laut Müller jedoch nichts zu einer individuellen Zahlungsmöglichkeit, sondern eine Mahnung mit dem Hinweis, dass die Zahlungsfrist am 18. April verstrichen sei. Sie setzt eine Frist bis 30. Juni und kündigt weitere Zinsen für den Zahlungsverzug an. Werde das Geld nicht fristgerecht überwiesen, werde man „ohne weitere Ankündigung die Betreibung der Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung einleiten“, inklusive zusätzlicher Kosten. Weiter heißt es: „Ergänzend weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Zwangsvollstreckung Möglichkeiten bestehen, individuelle Zahlungsvereinbarungen zu treffen.“

Müller weiß nicht, was tun. Für ihn bedeutet es, dass er die Ratenzahlung, die er mit der L-Bank vereinbaren wollte, nun mit einem Gerichtsvollzieher ausmachen muss. „Das wäre extrem uncool, auch aus sozialer Sicht“, sagt er. „Warum hat die L-Bank nicht gleich einer Ratenzahlung zugestimmt und mir und ihr selbst viel Zeit und Bürokratie erspart?“

Die Erklärung kommt für Müller zu spät

Die L-Bank schreibt auf Anfrage unserer Zeitung, dass grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen abzuschließen, „sollte die wirtschaftliche Lage der Unternehmen und Selbstständigen keine oder zumindest keine vollständige fristgerecht Rückzahlung zulassen“. Wer allerdings seinen Rückzahlungsbedarf erst nach der finalen Erinnerung im Herbst 2023 mitgeteilt habe, könne davon „nicht mehr im Standardverfahren“ Gebrauch machen. Das gehe nur im Betreibungsverfahren, für das die L-Bank ebenfalls zuständig sei.

Die Erklärung hätte wohl auch Müller geholfen, seinen eigenen Fall zu verstehen. Anscheinend geht die L-Bank davon aus, dass Müller auf ein vorheriges Schreiben nicht reagiert hat – unabhängig davon, ob das Schreiben angekommen ist oder nicht. Über die konkreten Konsequenzen klärte sie ihn wohl unzureichend auf - so wie auch schwierige Rechtsbegriffe nicht erläutert wurden.

Die bisweilen bürokratische Sprache kritisiert man auch bei der IHK Heilbronn-Franken, die sich federführend für die Handelskammern im Land mit den Corona-Soforthilfen befasst. „Wir machen die Erfahrung, dass die rechtlichen Begriffe nicht immer leicht verständlich für die Unternehmer sind. Darüber sprechen wir natürlich mit dem Landeswirtschaftsministerium“, heißt es. Das Ministerium habe aber bereits die Probleme evaluiert und die Kommunikation verbessert, was auch der Bearbeitung künftiger Hilfsprogramme erleichtern werde.

Die aktuellen Probleme dürfte das Land aber noch lange begleiten. Noch immer haben knapp 43 000 Soforthilfe-Empfänger keine Abrechnung gemacht oder sich auf die Schreiben der Staatsbank nie zurückgemeldet, wie das Wirtschaftsministerium auf Anfrage mitteilt. Sie müssten die erhaltenen Hilfen komplett zurückzahlen. Die Frage ist, wie die L-Bank diese Summen noch eintreiben will oder überhaupt die Soforthilfe-Empfänger erreicht. Teils sind Kontaktdaten veraltet, Unternehmen existieren nicht mehr oder Empfänger sind gestorben.

Auf Müller kann die L-Bank trotz allem zählen. Er will das Geld bis Ende Juni überweisen, um der Mühle der Bürokratie und der Unsicherheit, was für ihn noch folgen könnte, zu entgehen. Er habe nochmals einen Kredit erhalten, weil er mittlerweile fest angestellt sei, sagt er. „Wäre ich noch Soloselbstständiger, hätte ich das nicht geschafft.“

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