Corona-Sonderhilfe Wirtschaftsministerin reagiert auf Kritik

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut ist in der Diskussion um die Corona-Sonderhilfen in die Defensive geraten. Foto: dpa/Uli Deck

Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut muss heftige Kritik am Umgang des Landes mit der Rückzahlung der Corona-Sonderhilfen abwehren. Nun hat sie dem Bundeswirtschaftsminister Habeck einen Brief geschrieben.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Die geplanten Verschärfungen der Corona-Auflagen lassen die Rufe nach einer Ausweitung der Wirtschaftshilfen lauter werden. „Vielen Unternehmen drohen noch stärkere Umsatzeinbrüche, die existenz- und arbeitsplatzbedrohend sind“, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der Unionsbundestagsfraktion, Julia Klöckner (CDU). Sie müssten von der Bundesregierung mehr Unterstützung erhalten. Forderungen nach mehr Hilfe kommen auch aus Baden-Württemberg, etwa aus dem Einzelhandel oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart. Deren Hauptgeschäftsführer Johannes Schmalzl sieht das Land „gegenüber den betroffenen Unternehmen in der moralischen Verantwortung“.

 

Insgesamt 8,7 Milliarden Euro von Bund und Land

Der Staat lässt sich die Bewältigung der Pandemie bisher schon viele Milliarden Euro kosten: Nach Angaben der landeseigenen L-Bank wurden bis Mitte Dezember Betriebe und Soloselbstständige in Baden-Württemberg mit Coronahilfen von 8,7 Milliarden Euro durch Bund und Land unterstützt.

Größter Brocken ist die Überbrückungshilfe III mit den Fördermonaten November 2020 bis Juni 2021 – im Rahmen dieses Programms wurden 66 300 Unternehmen und Selbstständige im Südwesten mit 3,6 Milliarden Euro über Wasser gehalten. Zweitgrößter Posten ist die Soforthilfe, die im Umfang von 2,1 Milliarden Euro an 245 000 Kleinfirmen und Selbstständige ausgezahlt wurde.

Umstrittenes Rückmeldeverfahren der L-Bank

Im Streit über das Rückmeldeverfahren der L-Bank zur Soforthilfe versucht Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), den Ärger der Kleinfirmen zu dämpfen. Sollte sich ein Rückzahlungsbedarf ergeben, erhielten die Betroffenen erst nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid mit der Zahlungsaufforderung, sagte sie unserer Zeitung. Um die Betriebe in ihren Liquiditätsnöten nicht zu überfordern, gingen die Bescheide unter Berücksichtigung der Pandemie frühestens ab März heraus.

Schriftliche Forderung an Wirtschaftsminister Habeck

Das Land sei beim Versandzeitpunkt an den Bund gebunden. „Bislang müssen wir die endgültige Abrechnung über die Soforthilfe mit dem Bund bis zum 30. Juni 2022 vornehmen und eine Schlussberichterstattung leisten“, sagt Hoffmeister-Kraut. Sie hat daher Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schriftlich aufgefordert, eine Fristverlängerung zu prüfen. Dazu fänden derzeit auch Gespräche auf Arbeitsebene mit dem Bund statt. Dies „würde einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Existenzen leisten und dazu beitragen, den Unternehmern und Selbstständigen eine Perspektive zu geben“. Auf Forderungen nach einer Aussetzung des Rückmeldeverfahrens ging sie nicht ein.

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