Wer einen Coronatest fälscht, handelt strafbar, wer einen Impfpass fälscht ebenso. Doch beim Strafmaß gibt es deutliche Unterschiede. Wie diese ausfallen, erklärt ein Stuttgarter Anwalt.

Ist ein gefälschter Corona-Test strafbar?

Welche Strafen erwarten die Betrüger? „Wenn Sie einen PCR-Test oder einen Schnelltest fälschen, dürfte dies als ein ‚Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses‘ zu bewerten sein [§279 StGB, Anm. der Red.]“, erklärt der Stuttgarter Anwalt Michael Erath. Darauf stehe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Bei Ersttätern dürfte hier lediglich eine relativ geringe Geldstrafe zu erwarten sein.

 

Spielt es eine Rolle, wo man den gefälschten Test vorzeigt? „Ja, denn der Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses muss gegenüber einer Behörde oder gegenüber einer Versicherungsgesellschaft geschehen. Verschaffen Sie sich mit dem Fake-Test beispielsweise Zugang zu einer Kneipe, erwartet Sie keine Strafe. In diesem Fall spricht man von einer Strafbarkeitslücke“, so der Anwalt.

Auch wenn man einen Schnelltest selbst durchführt und das Ergebnis verfälscht, komme man straffrei davon. Dann liege laut Erath kein ‚Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses‘ vor, da dieses stets von dritter Stelle ausgestellt werden müsse. Somit handele es sich um eine schriftliche Lüge, die strafrechtlich keine Rolle spielt – in moralischer Hinsicht allerdings schon.

Impfpass fälschen: Welche Strafe droht?

In puncto Impfpass-Fälschung wird ein erhöhtes Strafmaß bereits angewendet, denn bei einem Impfausweis handelt es sich um eine Urkunde. Auf Urkundenfälschung (§267 StGB) steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. „Bei Ersttätern ist mit einer geringen Geldstrafe zu rechnen – grob zwischen 40 und 60 Tagessätzen“, sagt Michael Erath.

In Stuttgart und der Region sind der Polizei laut Sprecherin Ilona Bonn übrigens bislang keine Betrügereien mit gefälschten Corona-Tests oder gefälschten Impfpässen untergekommen „Während wir immer mal wieder Personen kontrollieren, die ein gefälschtes Attest vorzeigen, um sich der Maskenpflicht zu entziehen, sind Fälle von gefälschten Coronatests oder Impfausweisen in Stuttgart bislang noch nicht aufgetreten“.

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