Wann beginnt die Umstellung von Schnelltests auf PCR-Tests bei der Kultur im Land? Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums nennt die Übergangsfrist und reagiert auf die Kritik der Stuttgarter Theatermacher in unserer Zeitung.

Stadtleben/Stadtkultur: Uwe Bogen (ubo)

Stuttgart - Die Kritik fiel hart aus. Die Chefs des Theaterhauses, des Renitenz-Theaters und des Friedrichsbau Varietés sowie die Chefin des Theaters der Altstadt ließen unisono kein gutes Haar am „Schnellschuss“ des Landes, den sie so nennen. Künftig müssen Kulturveranstalter von (bisher noch kostenlosen) Schnelltests auf teure PCR-Tests (die man selbst bezahlen muss) umstellen. Die Theatermacher fürchten, noch mehr Zuschauer zu verlieren und sehen sich „erneut bestraft“. Der Landesregierung wird „Ungleichbehandlung“ vorgeworfen, da in der Gastronomie weiterhin Schnelltests für Besuche in Innenräumen ausreichen. Auf die Kritik der Kultur hat nun Claudia Krüger, die Pressesprecherin von Sozial- und Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne), reagiert. Gastronomie und Kultur könne nicht verglichen werden, sagt sie unserer Redaktion: „In Lokalen kann allein durch die Konstellation der Tische für Abstand gesorgt werden.“

 

Die neue Regelung mit den PCR-Tests gilt vom 23. August an

Den Veranstaltern, erklärte Ministeriumssprecherin Claudia Krüger, werde eine einwöchige Übergangsfrist eingeräumt, die vom kommenden Montag an, dem ersten Tag der neuen Corona-Verordnung des Landes, gelte. Damit muss also, wer nicht geimpft oder genesen ist, von Montag, 23. August, an ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, um eine Kulturveranstaltungen im Inneren besuchen zu können. „Die Behörden werden in der ersten Woche mit Fingerspitzengefühl vorgehen und bei geringen Verstößen nicht gleich die Bußgeldbescheide zücken“, erklärte die Pressesprecherin.

Grundsätzlich könne festgehalten werden, „dass solange die Pandemie besteht und sich noch immer nicht die große Mehrheit der Bevölkerung hat impfen lassen, es keine Öffnungen ohne Schutzmaßnahmen geben kann“, betont Claudia Krüger. Der Schutz vor Ansteckungen und damit der Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung müsste an erster Stelle stehen. Dies gehe nun mal nur, wenn die meisten Menschen im Land immunisiert seien. „Diejenigen, die diese Immunisierung aus welchen Gründen auch immer ablehnen, müssen in Kauf nehmen, dass sie – wie in vielen anderen europäischen Ländern auch – nur noch mit negativen Tests am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, damit sich die Infektion dort, wo sich viele Menschen aufhalten, nicht weiter ausbreiten kann“, sagt Luchas Sprecherin.

„PCR-Tests kosten zwar, aber Impfungen sind umsonst“

Gerade weil dem Ministerium Kultur am Herzen liege, habe man „nach vielen Gesprächen entschieden, dass die Einrichtungen ohne Personenobergrenze öffnen und ihre Kapazitäten voll ausschöpfen können.“ Gerade in geschlossenen Räumen sei die Infektionsgefahr hoch, deshalb müsse man hier „für den größtmöglichen Schutz“ sorgen. Die sollte im Interesse der Kulturbetreiber sein, findet Claudia Kröger und fragt: „Was wäre denn die Alternative? Schließungen ab einer bestimmten Inzidenz, komplizierte Rechenverfahren zu Personenobergrenzen? Neue Lockdowns?“ Der jetzt eingeschlagene Weg sei der „bessere und einfachere“.

Während die PCR-Tests kostenpflichtig sind, seien die Impfungen umsonst, betont die Sprecherin: „Jeder kann frei entscheiden, auf welchem Ticket er ins Theater geht. Nach wievor hielten wir es für nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbevölkerung für die Testkosten der Impfunwilligen aufkommen müsste. Selbstverständlich sind Kinder und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, von der Testpflicht ausgenommen.“