Aufgrund der sinkenden Inzidenzen gilt seit Monatsanfang eine neue Corona-Verordnung.

Kreis Böblingen - Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat die Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen überarbeitet und an das derzeit abgeflaute Infektionsgeschehen angepasst. Seit 1. Juli sind auch weitere Lockerungen in den Krankenhäusern möglich, wie der Klinikverbund Südwest am Montag mitteilt.

 

Medizinischer Mund-Nasenschutz reicht

Bislang durfte ein Patient täglich von maximal einer Person besucht werden und dies auch nur, wenn der Besucher vollständig geimpft oder genesen war. Diese Regelung ist nun aufgehoben. Zusätzliche Lockerungen werden möglich, wenn sich der Landkreis des jeweiligen Klinikstandortes offiziell in der neuen Inzidenzstufe 1 (Sieben-Tage-Inzidenzwert von höchstens 10 an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen) befindet, erklärt der Klinikverbund Südwest, der diese Öffnungsschritte gemäß Corona-Verordnung seit vergangener Woche umsetzt.

Die Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses entfällt in der Inzidenzstufe 1 für Besucher in Kliniken. Darüber hinaus reicht es aus, wenn in dieser Stufe Besucher, Begleitpersonen und Externe einen medizinischen Mund-Nasen-Schutzes tragen. Die FFP2-Maskenpflicht besteht nicht mehr.

Das gilt es zu beachten

Weiterhin gilt allerdings: Wer das Krankenhaus betritt, muss sich am Eingang registrieren. Besucher, Begleitpersonen und externe Personen müssen – solange sie sich im Klinikgebäude aufhalten – immer eine Maske tragen. Beim Betreten oder Verlassen des Hauses sowie vor und nach dem Kontakt mit Patienten müssen sie die Hände desinfizieren. Die Abstandsregeln von 1,5 Metern zu fremden Patienten und Mitarbeitern sind einzuhalten.

Des Weiteren behält sich der Klinikverbund Südwest vor, auf Stationen mit besonders vulnerablen Patientengruppen strengere Infektionsschutzmaßnahmen beizubehalten, etwa weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht durchzusetzen.

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Da sich Stand Montag die Landkreise Böblingen und Calw, in denen die sechs Standorte des Klinikverbundes Südwestverortet sind, in der Inzidenzstufe 1 befinden, greifen die Lockerungen in allen Häusern. Sobald jedoch ein Landkreis die Inzidenzstufe 1 wieder zurücknehmen muss, werden auch die Lockerungen in den Kliniken in diesem Landkreis wieder zurückgenommen.