Corona-Verordnung in Stuttgart Bibliotheken bieten doch Abholservice an

Darf die Stadtbibliothek nun wieder einen Abholservice anbieten oder nicht? Seit der neuen Corona-Verordnung vom 11. Januar herrschte große Verwirrung. Nun hat das Ministerium klargestellt: Sie darf – weil eine „bestehende Regelungslücke durch Auslegung so zu schließen“ sei.
Stuttgart - Einmal hü und einmal hott: Zunächst war in dem Entwurf der neuen Corona-Verordnung vom 11. Januar vorgesehen, dass Bibliotheken wieder einen Abholservice anbieten können. Die Stadtbibliothek Stuttgart hat sich darauf vorbereitet und stand freudig in den Startlöchern, um dem erwarteten Ansturm Herr werden zu können. Doch dann kam alles anders als erwartet: Nachdem die Corona-Verordnung verabschiedet war, ist dort nur noch nachzulesen gewesen, dass lediglich wissenschaftliche Bibliotheken diesen Service anbieten dürfen. Die Stadtbibliothek kündigte daraufhin an zu prüfen, „welche Serviceleistungen wir anbieten können“.
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