Eine Verfassungsbeschwerde aus Schwäbisch Hall stellt die Bundesnotbremse aus dem Frühjahr infrage. Die Entscheidung der Richter könnte auch in der aktuellen Lage von Bedeutung sein.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

KARLSRUHE - Mitten in der vierten Coronawelle steht das Bundesverfassungsgericht kurz davor, seine erste große Entscheidung zu diesem Themenkomplex zu verkünden. Insgesamt vier Verfassungsbeschwerden hat das Gericht angenommen, noch im November werde es ein Ergebnis geben, so die Ansage. Die Stuttgarter Kanzlei Keller und Kollegen gehört zu den wenigen, denen es gelungen ist, vor Gericht Gehör zu finden. Ihr Thema: die Schulschließungen.

 

Der Fragenkatalog ist umfangreich

Die Anwälte vertreten Eltern der Gemeinschaft Schloss Tempelhof in der Nähe von Schwäbisch Hall. Diese halten die Schulschließungen aus dem Frühjahr im Rahmen der Bundesnotbremse für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Fragenkatalog, den das Gericht an Experten gerichtet hat und der unserer Zeitung vorliegt, lässt erahnen, dass Grundsätzliches zu erwarten ist.

Das Gericht hat sich intensiv mit den Folgen beschäftigt, die der Wegfall des Präsenzunterrichts im Frühjahr dieses Jahres durch die Bundesnotbremse auf die Schüler gehabt haben könnte. Dazu sind umfangreiche Expertisen eingeholt worden, zum Beispiel durch den Berliner Virologen Christian Drosten und das Robert-Koch-Institut. Besonderes Augenmerk scheint das Gericht auf die psychischen Auswirkungen der Schulschließungen zu legen. Zu den mehr als 30 angefragten „sachkundigen Dritten“ zählen Lehrer- und Schülerverbände ebenso wie der Deutsche Kinderschutzbund oder der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Liste ist lang, und von der „Initiative Schule bleibt offen“ auf ihrer Homepage veröffentlicht worden. Dort finden sich auch die umfangreichen Stellungnahmen. Sie stammen überwiegend aus dem Sommer.

Viele Dinge sind noch nicht geklärt

Vieles bleibt auch nach nahezu zwei Jahren Pandemie unklar. „In welchem Umfang psychische Beeinträchtigungen auch langfristig die psychische Gesundheit von Heranwachsenden gefährden, ist nach wie vor schwer zu beurteilen“, heißt es zum Beispiel in der Stellungnahme des Direktors der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät an der Uni Tübingen, Ulrich Trautwein. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin sieht massive Einschränkungen des Kindeswohls durch den Wegfall des Präsenzunterrichtes und sagt: „Langzeitfolgen seien nicht abschließbar zu beurteilen.“ Grundsätzlich sieht sich die Initiative durch die Experten in ihrer Einschätzung in Bezug auf medizinische Risiken und psychische Gefahren bei Kindern und Jugendlichen bestätigt.

Die Situation ist übertragbar

„Schulschließungen mit der Gießkanne darf es nicht geben“, sagt Stefanie Raysz, die Sprecherin der Initiative. Die Krankheit sei für Kinder und Jugendliche überwiegend ungefährlich, die Belastungen durch den Wegfall von Unterricht hingegen gewaltig. Auch wenn sich die Beschwerde mit der Situation im Frühjahr auseinandersetzt habe, sei sie auf die aktuelle Lage übertragbar.

Zwar seien die meisten Stellungnahmen zu einem Zeitpunkt verfasst worden, als die Delta-Variante erst begann, sich auszubreiten, und die Inzidenz unter Schülern im zweistelligen Bereich lag. Heute ist sie stellenweise vierstellig. Allerdings gelte es immer noch, dass zunächst sämtliche „differenzierten Maßnahmen“ ausgeschöpft werden müssten, bevor man eine Schule schließt, sagt Raysz. Dazu zähle im Extremfall auch eine Schließung von Arbeitsplätzen, wenn dort auf engem Raum miteinander verkehrt werde.