Start-ups in Baden-Württemberg, die die Krise bis jetzt überwunden haben, sollen weiterhin vom Land unterstützt werden.

Stuttgart - Das baden-württembergische Kabinett hat sein im Sommer aufgelegtes Programm für krisengeschüttelte Start-ups bis Ende Juni 2021 verlängert. Eine entsprechende Ausweitung sei am Dienstag getroffen worden, teilte das Wirtschaftsministerium am Mittwoch in Stuttgart mit. Bislang war das Landesprogramm nur bis zum Jahresende beschlossene Sache.

 

Hintergrund ist die coronabedingt angespannte Situation vieler Unternehmensgründer, die von kurzfristig abgesagten Finanzierungsrunden und damit verbundenen Engpässen berichten. Das Programm „Start-up BW Pro-Tect“ soll helfen, Liquiditätsengpässe von Start-up bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Gründer, die eine erste Finanzierungsrunde bereits erfolgreich beendet haben, können ein Darlehen von bis zu 200 000 Euro erhalten, um Engpässe infolge der Corona-Krise überbrücken zu können.

Seit Ende Juni etwa zwölf Millionen Euro aus Landesmitteln für Start-ups

Seit dem Start des Programms Ende Juni wurden nach Angaben des Wirtschaftsministeriums rund 75 Start-ups mit etwa zwölf Millionen Euro aus Landesmitteln und zusätzlich mit rund drei Millionen Euro von privaten Co-Investoren unterstützt. Weitere 25 Start-ups befänden sich im Auswahlprozess, hieß es. Das Programm sei nun nochmals um fünf Millionen Euro aufgestockt worden, damit stünden 30 Millionen Euro an Landesmitteln bereit.

Zudem weitete das Kabinett auch zwei weitere Unterstützungsangebote für Unternehmen bis Ende Juni 2021 aus. Dazu zählt einerseits ein Krisenberatungsprogramm, das Betrieben und Soloselbstständigen bis zu vier kostenlose Beratungstage bei spezialisierten Beratungsdiensten zur Bewältigung der Corona-Krise ermöglicht.

Ebenfalls verlängert wird ein Programm für Betriebe, bei dem Liquiditätskredite von bis zu fünf Millionen Euro um einen Tilgungszuschuss vom Land mit Eigenkapitalcharakter von zehn Prozent ergänzt werden. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 300 000 Euro. Firmen müssen bei der Beantragung unter anderem ein tragfähiges Geschäftsmodell und einen krisenbedingten Umsatzrückgang von mindestens 15 Prozent nachweisen.