Auch Gastronomen auf der Filderebene bekommen die Gebühren für Bewirtung draußen ermäßigt beziehungsweise erlassen. Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen gehen dabei unterschiedliche Wege.

Stuttgart - Ähnlich wie die Stadt Tübingen, die dieser Tage mit einer Initiative zur Unterstützung der Außengastronomie im Winter an die Öffentlichkeit getreten ist, planen auch Städte auf der Filderebene, den Betrieb von Außengastronomie in Coronazeiten zu erleichtern, oder sie tun dies bereits jetzt. „Auf öffentlichen Flächen ist teilweise eine separate Sondernutzungserlaubnis für Pavillons und elektrische Heizstrahler nötig. Dafür müssen die Gastronominnen und Gastronomen wie im vergangenen Jahr keine Gebühren zahlen“, hatte die Stadt Tübingen dieser Tage per Pressemitteilung verkündet.

 

„Wir haben die Gebühren für die Sondernutzung Außengastronomie bereits auf das Mindestmaß von zehn Euro pro Quadratmeter halbiert“, teilte Jan-Stefan Blessing vom Ordnungsamt der Stadt Filderstadt auf Anfrage unserer Zeitung mit. Diese Regelung werde bis auf weiteres beibehalten. Anträge für Außengastronomie seien „im niedrigen zweistelligen Bereich“ eingegangen. Außerdem sei ein Gastronom an die Stadt herangetreten, der seinen Betrieb im Winter „weihnachtsdorfmäßig“ gestalten wolle. „Das begleiten wir so positiv, wie wir können“, sagte Blessing.

Der Einzelfall wird geprüft

Während Filderstadt die Gebühren für Außengastronomie halbiert hat, geht die Stadt Leinfelden-Echterdingen noch einen Schritt weiter: „Es werden keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie erhoben, beziehungsweise wo bereits bezahlt wurde, kann auf formlosen Antrag eine Rückerstattung erfolgen“, teilte Thomas Krämer, der Sprecher der Stadt, auf Anfrage unserer Zeitung mit. „Auch kommen wir Wünschen nach einer großzügigen Sondernutzung öffentlicher Flächen wo möglich nach“, so der Sprecher weiter. Hierbei müsse aber „im Einzelfall geprüft werden, ob Verkehrssicherheit, Feuerwehraufstellflächen, Feuerwehrzufahrten oder sonstige Gründe dem entgegen stehen“.

In Stuttgart soll, wie bereits berichtet, für das Jahr 2021 rückwirkend ab dem 1. Januar auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtschaftungsflächen verzichtet werden. Es ist damit zu rechnen, dass dies an diesem Donnerstag vom Gemeinderat formell beschlossen wird. „Um Gastronomiebetreiber in der besonderen Situation zu unterstützen, hat die Landeshauptstadt Stuttgart die Vorgaben für den Betrieb von Außengastronomien auf öffentlichen Flächen vorübergehend gelockert“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage unserer Zeitung mit. Dies beinhalte insbesondere „die temporäre Erweiterung von Straßenwirtschaften auf öffentlichen Parkplätzen und die temporäre Genehmigung der Ausweitung von Außengastronomien unter Absehen von stadtgestalterischen Vorgaben“.