In der Bundesregierung gibt es den Plan, die Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer wieder einzuführen. Ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für ein geändertes Infektionsschutzgesetz sieht dies vor.

Berlin - Angesichts der verschärften Corona-Lage in Deutschland gibt es in der Bundesregierung den Plan, die Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer wieder einzuführen. Ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für ein geändertes Infektionsschutzgesetz sieht dies vor.

 

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In dem Entwurfstext von Freitagabend, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“

Teil des Gesetzentwurfs für 3G-Regeln am Arbeitsplatz

Zuvor hatten die „Bild am Sonntag“ und das „Handelsblatt“ über das Vorhaben berichtet. Aus informierten Kreisen hieß es am Sonntag, zwischen den Fraktionen aus SPD, Grünen und FDP, die zurzeit über eine neue Bundesregierung verhandeln, gebe es noch keine endgültige Einigung. Die geplante Regelung zur Homeoffice-Pflicht ist Teil des Gesetzentwurfs für die 3G-Regeln am Arbeitsplatz. Demnach sollen künftig nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) zur Arbeit gehen dürfen.

Die in der Bundes-Notbremse verankerte Homeoffice-Pflicht war Ende Juni ausgelaufen. Unternehmen müssen seitdem dennoch weiterhin Corona-Maßnahmen aufrechterhalten und zwei Tests pro Woche anbieten sowie Hygienepläne erstellen. Geregelt ist das in der Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen und ihre Beschäftigten.