Im Einzelhandel entfallen Test- und Terminpflicht. 42 Prozent sind mindestens ein Mal geimpft.

Kreis Esslingen - Mit seiner Corona-Impfquote liegt der Kreis Esslingen im Landesschnitt. Den Daten des Sozialministeriums zufolge hatten am 30. Mai 226 400 Menschen im Kreis Esslingen zumindest eine Impfdosis erhalten, das entspricht 42,4 Prozent aller Bewohner. 17,2 Prozent sind vollständig geimpft. Die landesweiten Quoten liegen bei 41,7 beziehungsweise 17,3 Prozent. Und es gibt gute Nachrichten: Nachdem die Inzidenz im Kreis an fünf Tagen infolge unter dem Wert von 50 gelegen hat, kündigte das Landratsamt weitere Lockerungen für diesen Freitag an. Am Donnerstag hat es die dazu nötige förmliche Feststellung getroffen. „Wir freuen uns, dass im Landkreis die Zahl der an Corona Infizierten weiter sinkt und so zusätzliche Lockerungen möglich sind, die den Menschen wieder etwas mehr Normalität in ihren Alltag zurückbringen“, sagte die Erste Landesbeamtin Marion Leuze-Mohr der Mitteilung zufolge.

 

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist seit dem 19. Mai von Werten zwischen 50 und 100 auf Werte unter 50 gefallen. Der Corona-Verordnung des Landes zufolge sind damit die Voraussetzungen für den „Öffnungsschritt Eins“ geschaffen, der am 28. Mai deklariert wurde. Zu diesem sollen vom 4. Juni an ergänzende Lockerungen hinzu kommen. So entfällt im Einzelhandel die Test- und Terminpflicht. Das Tragen einer Maske bleibt aber Pflicht, ebenso ein Hygienekonzept des Geschäftes sowie eine Steuerung des Zutritts. Außerdem gilt eine Höchstzahl an Kunden, die abhängig von der Verkaufsfläche ist.

Neu ist auch, dass Treffen im öffentlichen oder privaten Raum wieder mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten möglich sind – zuvor waren es fünf Personen aus drei Haushalten. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sowie genesene und vollständig gegen Corona geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Büchereien, Bibliotheken sowie Archive können ohne Auflagen öffnen, ebenso Museen, Galerien und Gedenkstätten. Unverändert sind dagegen die Regelungen des Öffnungsschrittes Eins unter anderem für Gastronomie, Hotels, Veranstaltungen der Kultur und weitere Bereiche, in denen unter anderem weiterhin Testpflicht gilt.

Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dominique Scheuermann, appellierte an Einrichtungen und Betriebe sowie deren Kundschaft, Apps zur Kontaktpersonennachverfolgung – also Luca- und Corona-Warn-App – zu nutzen: „Halten Sie sich weiter an die Regeln.“ Denn die zusätzlichen Lockerungen werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50 liegt.