Am Montag beginnt wieder der Präsenzunterricht für Grundschüler und Fünft- und Sechstklässler. Zwei Schulen in Baden-Württemberg wollten da nicht mitmachen, eine rudert jetzt zurück.

Stuttgart - Mindestens eine weiterführende Schule in Baden-Württemberg will sich von Montag an nicht an die Maßgabe des Präsenzunterrichts halten. Wie Ralf Scholl vom Philologenverband am Freitag in Stuttgart zunächst bestätigte, würden das Friedrich-Schiller-Gymnasium in Marbach am Neckar und das Gymnasium in Schönau für ihre fünften und sechsten Klassen dann einen tageweisen Wechselunterricht anbieten (wir berichtete/Plus).

 

Das Regierungspräsidium Freiburg teilte zwischenzeitlich mit, dass die Schule in Schönau nach weiteren Gesprächen jetzt doch keinen Wechselunterricht mehr machen wolle. Sie habe einen neuen Plan aufgestellt, um die Vorgabe aus dem Kultusministerium trotz aller Schwierigkeiten ab Montag umzusetzen.

Laut Scholl waren die weiterführenden Schulen auf den Wechselunterricht eingestellt, und sie hätten sich darauf vorbereitet. Der Schwenk des Kultusministeriums hin zum Präsenzunterricht bereite ihnen nun Probleme. „Die Vorgaben für den Präsenzunterricht mit vollen Klassen sind nicht durchführbar“, sagte Scholl.

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In der grün-schwarzen Koalition hatte es einen Streit über die Abstandsregeln in den Schulen bei der Rückkehr der fünften und sechsten Klassen gegeben. Nun wird, wie von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) vorgesehen, „kein förmliches Abstandsgebot“ gelten. Allerdings sollen die Schulen dafür sorgen, dass die Kinder von Montag an - wenn möglich - beim Präsenzunterricht den coronabedingten Abstand von eineinhalb Metern einhalten. „Unsere Prognose ist, dass wir spätestens übernächste Woche massiv steigende Quarantänefälle an den Schulen haben werden“, sagte Scholl.

In dieser Woche habe es bereits drei schulische Quarantäne-Maßnahmen gegeben, sagte Scholl. Er kritisierte, dass die Schulen ab Montag ohne verbindlichen Mindestabstand öffnen und forderte einen Wechselunterricht, wenn der Mindestabstand in den Unterrichtsräumen nicht eingehalten werden kann.