Unter anderem wegen der Verkehrsbehinderungen, die bei einer Protestfahrt durch die Stadt zu erwarten sind, lässt die Stadt die Versammlung nicht zu. Nun hat das Verfassungsgericht zu entscheiden.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Gleich vier Protestveranstaltungen in Form eines Autokorsos wollten die Gegner der Corona-Maßnahmen in dieser Woche abhalten: Am Mittwoch eine Demo gegen die Corona-Schutzmaßnahmen wie in den Wochen zuvor auch. Bereits am Dienstag war eine zusätzliche geplant, um gegen Demo-Auflagen zu protestieren. Auch am Donnerstag sollte noch ein Korso stattfinden. Die Veranstaltungen am Dienstag und am Donnerstag hatte die Stadt verboten. Der Veranstalter Michael Ballweg von Querdenken Stuttgart klagte gegen das Verbot. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht lehnte seinen Antrag am Dienstagnachmittag ab, es blieb beim Verbot der Veranstaltung am Dienstag. Über die Veranstaltung am Donnerstag ist noch nicht entschieden. Für den Korso am Mittwoch, ebenfalls von Ballweg angemeldet, wurden Auflagen gemacht. Für den Freitag hat eine andere Privatperson einen Korso zum gleichen Thema angemeldet.

 

Die Route sollte in die City führen

Nach Informationen unserer Zeitung hat der Kopf der Querdenker, Michael Ballweg, in einem Kooperationsgespräch am Montag auf einer Route bestanden, welche die Stadt und die Polizei nicht gutheißen wollten: Sie sollte vom Wasen über die König-Karls-Brücke in die Innenstadt bis zum Charlottenplatz und dem Österreichischen Platz führen. Von dort sollte es zurück über das Heusteigviertel und den Osten gehen. Laut der Stadt wären die Verkehrsbehinderungen dadurch zu groß: Die Staus könnten die fristgerechten Anfahrtszeiten von Rettungsfahrzeugen gefährden, außerdem würden etliche Bus- und Stadtbahnlinien aus dem Takt kommen, argumentierte die Stadt beim Verbot. Letzteres würde zu Trauben von Wartenden an den Haltestellen und überfüllten Fahrzeugen führen, was in der Zeit der Coronapandemie wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Virus zu vermeiden sei.

Das Hupverbot wurde nicht eingehalten