Die Deutsche Bahn verschärft ab diesem Mittwoch die 3-G-Kontrollen im Regionalverkehr. Wie sehen diese aus? Und welche Strafen drohen bei Verstößen?

Berlin - Ab diesem Mittwoch verschärft die Deutsche Bahn die sogenannten 3-G-Kontrollen im Regionalverkehr. Fortan sollen auch die sogenannten Kundenbetreuer, also Schaffnerinnen und Schaffner, bei der Ticketkontrolle überprüfen, ob die Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet (3 G) sind. Bislang hatten das im Nahverkehr vor allem die Sicherheits-Mitarbeiter übernommen. Allerdings bleibe es bei stichprobenhaften Überprüfungen, sagte die Bahn. Es werde nur dann nach dem 3-G-Nachweis gefragt, wenn die Kontrolleure von Sicherheitspersonal begleitet werden. Es würden stets zwei Mitarbeitende bei der Kontrolle eingesetzt, um größtmögliche Sicherheit für die Kundenbetreuer im Nahverkehr zu gewährleisten, hieß es.

 

3G-Pflicht gilt seit 24. November

Bereits seit dem 24. November gilt die 3-G-Pflicht im Regional- und im Fernverkehr. Wer keinen entsprechenden Nachweis vorweisen kann, wird dazu aufgefordert, den Zug an der nächsten Station zu verlassen. Es droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.

Der Bahn zufolge war stets geplant, dass auch die Schaffnerinnen und Schaffner im Nahverkehr kontrollieren sollen. Vor ihrem erweiterten Einsatz mussten sie demnach noch speziell geschult werden.

„Nach ersten Erhebungen zeichnet sich auch im Regional- sowie im S-Bahnverkehr eine sehr hohe Akzeptanz der neuen Regeln bei unseren Fahrgästen ab“, teilte das Unternehmen mit. „Hier konnten rund drei Prozent der kontrollierten Reisenden keinen 3-G-Nachweis vorzeigen.“