Wo die 7-Tage-Inzidenz zwei Tage lang über 500 liegt, gelten für Ungeimpfte und nicht Genesene nächtliche Ausgangssperren. Auch ein Kreis in der Region Stuttgart ist betroffen, weitere könnten bald folgen.

Digital Desk: Jan Georg Plavec (jgp)

Stuttgart - Mit den nächtlichen Ausgangssperren in sogenannten Corona-Hotspots erlebt ein weiteres Instrument der Pandemiepolitik seine Rückkehr. Wie schon im Winter 2020 darf man zwischen 21 und 5 Uhr quasi nicht mehr vor die Tür, wenn die Infektionszahlen zu hoch sind. Davon ist unmittelbar nach Einführung der Alarmstufe II mehr als jeder zweite Stadt- oder Landkreis in Baden-Württemberg betroffen. Hier liegt die Zahl der binnen sieben Tagen bestätigten Neuinfektionen über 500 je 100 000 Einwohner – und das an zwei Tagen hintereinander.

 

Als Folge dürfen in 24 von 44 Kreisen „nicht genesene und nicht geimpfte Personen zwischen 21 und 5 Uhr die Wohnung oder sonstige Unterkunft etwa eine Beherbergungsstätte oder Wohnheim nur aus driftigen Gründen verlassen“. So hat es die Landesregierung verordnet.

Hier gelten Ausgangssperren

Davon ist unter anderem der Kreis Esslingen betroffen, wie die folgende Übersicht zeigt:

Die Ausgangssperre für nicht Geimpfte und nicht Genesene gilt, solange die Inzidenz nicht fünf Tage in Folge unter 500 liegt. Danach sieht es derzeit in fast keinem der betroffenen Kreise aus.

Stattdessen ist es wahrscheinlicher, dass bald in weiteren Kreisen nächtliche Ausgangssperren verhängt werden. Derzeit liegen sechs Kreise deutlich über einer Inzidenz von 400: Böblingen, Göppingen, Rems-Murr, Schwäbisch Hall, Karlsruhe (Land) und Neckar-Odenwald. Je nach Entwicklung der Inzidenz können Ausgangssperren bald auch dort gelten. Eine klar steigende Tendenz der Fallzahlen gibt es unter den genannten Kreisen aktuell aber nur in Schwäbisch Hall.

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