Die Märkte Stuttgart denken darüber nach, den Einlass in die Markthalle zu steuern. Derzeit gibt es für die Stände in der unteren Ebene keine coronabedingten Eintrittsbeschränkung.

Stuttgart - Wer all die Corona-Regeln im Kopf und parat haben will, der muss wahrlich über viel juristischen Sachverstand und ein ausgezeichnetes Gedächtnis verfügen. Besonders spannend wird es, wenn man sich in die Stuttgarter Markthalle begibt, da muss man in die Tiefen der Landesverordnungen eindringen. Wer an den Ständen einkauft, der muss dieselben Regeln beachten wie in den Supermärkten. „Der untere Bereich dient der Lebensmittelversorgung“, sagt Thomas Lehmann, Chef der Märkte Stuttgart. Heißt, es gibt keine Zugangsbeschränkung: Jeder darf in die Halle und dort einkaufen. Er muss Abstand halten und eine Maske tragen. Die Hausmeister würden dies kontrollieren, sagt Lehmann.

 

Was gilt bei der Gastronomie?

Will der Besucher aber ins Restaurant Empore, die Tapas-Bar oder das Marktstüble, dann gilt dort die für die Gastronomie übliche Regel 2G plus. Essen und trinken darf dort, wer geimpft oder genesen ist. Und er braucht einen Test, es sei denn er ist dreifach geimpft oder die zweite Impfung ist noch keine sechs Monate her. Um es noch komplizierter zu machen: Wer zu Mertz und Benzing einkaufen gehen will, braucht keinen Test, dort gilt die für den Einzelhandel übliche Regel: 2 G, geimpft oder genesen.

Gibt es Zugangsbeschränkungen?

Nun geht es aber gerade vor Weihnachten eng zu in der 107 Jahre alten Halle. „Das war gerade samstags ein bisschen viel für meinen Geschmack“, sagt Lehmann, „aber die Landesverordnung gibt nicht mehr her.“ Deshalb sucht Lehmann gerade das Gespräch mit den Ordnungsbehörden. Wenn, müsste er per Hausrecht Zugangsbeschränkungen einführen. So wie im Lockdown: damals durften nur 150 Menschen in der Halle sein. Ob sie etwas ändern und wie, will Lehmann aber offen lassen. Was sie eingeführt haben: In der unteren Ebene kann man Lebensmittel einkaufen, darf sie aber dort nicht verzehren.