Coronavirus am Arbeitsplatz Heil erlässt Verordnung für mehr Homeoffice

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat eine Rechtsverordnung erlassen, die Arbeitgeber verpflichtet für mehr Möglichkeiten zur Telearbeit zu sorgen. Sie soll ab dem 27. Januar in Kraft treten.
Berlin - Direkt nach dem Bund-Länder-Beschluss zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Rechtsverordnung erlassen, die für mehr Homeoffice sorgen soll. Wie Heil im Anschluss an die Sitzung am Mittwoch in Berlin mitteilte, müssen Arbeitgeber dort, wo es möglich ist, während der Pandemie Homeoffice ermöglichen. Nur zwingende betriebliche Gründe rechtfertigen demnach die Arbeit im Büro. Die Verordnung wurde Heil zufolge vom Kabinett gebilligt, wird voraussichtlich am 27. Januar inkraft treten und befristet bis 15. März gelten.
Heil begründete die verbindlichere Homeoffice-Regelung mit dem Infektionsgeschehen. Mehr Homeoffice entlaste den öffentlichen Nahverkehr und schütze damit auch diejenigen stärker, die nicht im Homeoffice arbeiten können, sagte er.
Es gibt Ausnahmen bei „zwingenden betrieblichen Gründen“
Was „zwingende betriebliche Gründe“ sind, die gegen das Homeoffice sprechen, müssen Heil zufolge die Arbeitgeber selbst definieren. Während sie in die Pflicht genommen werden sollen, können Beschäftigte wiederum nicht gezwungen werden, im Homeoffice zu arbeiten. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, erläuterte Heil, appellierte aber an Arbeitnehmer, die Möglichkeit zum Homeoffice anzunehmen.
Kontrolliert werden kann die Regelung Heil zufolge von den Arbeitsschutzbehörden und den Unfallversicherungsträgern. Sie können Verstöße als Ordnungswidrigkeit sanktionieren. Er setze aber darauf, dass es dazu nicht komme, sagte Heil. In vielen Unternehmen werde Homeoffice bereits vorbildlich umgesetzt. Es sei aber noch Luft nach oben. Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten bei ihrem Treffen am Dienstag verabredet, dass es eine verbindlichere Homeoffice-Regelung geben soll.
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