Bischofskonferenz gegen ärztliche Fachgesellschaften: Bei der Vergabe von Intensivbetten im Corona-Notfall müsse auch die Bedürftigkeit von Patienten angerechnet werden – gegen eine einseitige Belastung älterer Menschen.
München - Noch ist es in Deutschland nicht so weit, aber ausschließen kann es niemand: dass Ärzte nämlich bei einer weiteren Zunahme schwerer Corona-Erkrankungen angesichts begrenzter Klinikplätze eines Tages entscheiden müssen, wem sie eine tendenziell lebensrettende Intensiv-Behandlung zukommen lassen – und wen sie abweisen. Nach welchen Kriterien sollen sie vorgehen bei diesem Auswahlprozess, bei dieser „Triage“? Dazu hat sich an diesem Mittwoch, nach den „klinisch-ethischen Empfehlungen“ ärztlicher Fachgesellschaften und nach dem Deutschen Ethikrat, auch das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) geäußert – noch nicht mit einem fertigen Positionspapier, aber mit einer fürs Erste klaren „Argumentationsskizze“.