Mit den ersten kalten Herbsttagen kommt jedes Jahr wieder die Erkältungswelle. Vor Corona schleppten sich viele Angestellte trotz Schnupfen und Husten ins Büro. Aber ist das in Zeiten der Pandemie überhaupt erlaubt?

Digital Desk: Julia Hawener (jhw)

Der Hals kratzt, die Nase läuft und der Kopf pocht: Kaum sinken die Temperaturen, kommt bei vielen die Erkältung. Vor Corona war das für die meisten Angestellten kein Grund, dem Arbeitsplatz fern zu bleiben oder sich krank schreiben zu lassen. Denn eine Verkühlung oder ein milder grippaler Infekt macht schließlich nicht gleich arbeitsunfähig.

 

Doch seit der Pandemie sorgen harmlose Symptome wie Schnupfen und Husten schnell für Verunsicherung, denn sie können auf eine Coronavirus-Infektion hinweisen. Wir erklären, ob man trotz Schnupfen derzeit einfach zur Arbeit gehen darf.

Ist es Corona oder doch nur eine Erkältung?

Leichte Verlaufsformen einer Corona-Infektion lassen sich kaum von einer Erkältung unterscheiden: Halsweh, Schnupfen, Husten, Fieber, Atemnot, Kopfweh, Müdigkeit und Abgeschlagenheit sowie Gliederschmerzen sind laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) bekannte typische Symptome – sowohl für eine Erkältung, die Grippe als auch Corona.

Es kann bei einer Covid-19-Erkrankung nach Angaben des RKI zu weiteren Symptomen kommen, die markanter sind, wie beispielsweise Erbrechen, Durchfall, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie oder dem Verlust von Geschmacks- oder Geruchssinn – muss es aber nicht.

Mit Erkältungssymptomen in die Arbeit

„Arbeitnehmer mit Symptomen einer Atemwegserkrankung, wie Fieber, Husten und Atemnot sollten der Arbeitsstätte in jedem Fall fernbleiben, solange die Symptome nicht ärztlich abgeklärt sind“, sagt der Arbeitsrechtsexperte Alexander Greth von der Anwaltskanzlei Simmons & Simmons im Interview mit Focus.de.

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Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ruft auf ihrer Webseite dazu auf, bei Krankheitszeichen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten können, zunächst zu Hause zu bleiben, bis vom Arzt bestätig wurde, dass es sich nicht um Covid-19 handelt. Hier kann meist erst ein Corona-Test für Klarheit sorgen.

Meldepflicht bei Corona-Infektion

Bei lediglich leichten Symptomen wie einer laufenden Nase sollte man sich laut Arbeitsrechtsexperte Greth mit dem Arbeitgeber abstimmen, ob man am Arbeitsplatz erscheinen soll. Je nach betrieblichen Gegebenheiten ist es beispielsweise oft möglich, im Homeoffice zu arbeiten.

In jedem Fall sollte man bei dem Verdacht auf eine Corona-Infektion oder spätestens wenn man ein positives Testergebnis erhalten hat, den Arbeitgeber informieren, da dieser eine Schutz-Pflicht für alle Arbeitnehmer im Unternehmen hat, erklärt die BZgA.