Heizungsableser gehen naturgemäß von Haus zu Haus – und dürfen auch in der Corona-Krise grundsätzlich weiterarbeiten. Ein Mann aus Leinfelden-Echterdingen ist indes nicht damit einverstanden, Fremde in die Wohnung zu lassen.

Leinfelden-Echterdingen - Daheimbleiben, Kontakt zu anderen meiden: Das ist das Gebot der Stunde. Ein 43-Jähriger aus Leinfelden-Echterdingen versucht, sich so gut wie möglich an die Corona-Verordnung zu halten. Doch nun hat sich kurzfristig Besuch angemeldet. Ein Handwerker soll die Warmwasserzähler im Bad und in der Küche tauschen. Der Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, ist irritiert. „Ich habe nichts gegen Handwerker per se“, sagt er, „aber in dieser Zeit?“

 

Der Mann lebt als Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Er hat Kontakt zur Firma Minol aufgenommen, die das Ganze beauftragt hat. Dort habe man ihm versichert, dass der Handwerker Mundschutz, Handschuhe und Desinfektionsmittel bei sich haben werde. Beruhigt hat das den Mann nicht, wie er sagt. Im Gebäude lebten zudem Nachbarn, die wegen diverser gesundheitlicher Leiden zu Risikogruppen gehörten. Er habe sich mit einigen von ihnen abgesprochen, auch sie seien alles andere als begeistert von der Vorstellung, einen Fremden hineinlassen zu müssen.

Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden

Solche Sorgen haben dieser Tage viele. Jüngst berichtet unsere Zeitung über eine Seniorin vom Fasanenhof, die mit Arbeitern konfrontiert ist, die für die zuständige Wohnungsgenossenschaft das Haus sanieren und daher in ihre Wohnung müssen. „Handwerker sind von der Corona-Verordnung der Landesregierung ausgenommen. Wenn sie die geltenden Schutzmaßnahmen einhalten, dürfen sie ihrer Arbeit nachgehen“, erklärte in dem Zusammenhang Ann-Katrin Keicher, eine Sprecherin der Stadt Stuttgart. Grundsätzlich müsse ein Mieter aber Handwerkern nur dann Zutritt gewähren, wenn es sich um „unmittelbar notwendige Arbeiten“ handele.

Dieselben Empfehlungen gibt auch die Handwerkskammer Region Stuttgart. Mit Ausnahme von Friseuren oder Kosmetikern seien Handwerkern berufliche Tätigkeiten weiterhin erlaubt. „Insbesondere, wenn ein Notfall vorliegt – zum Beispiel ein Wasserschaden, ein Heizungsausfall oder eine kaputte Toilette – dürfen Handwerker daher auch zum Kunden kommen. Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten allerdings auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden“, heißt es auf der Homepage.

Man habe volles Verständnis, sagt Minol

So handhabt das tatsächlich auch Minol. „Alles, was digital und ohne direkten Kundenkontakt möglich ist, wird auch so abgewickelt“, heißt es aus der Zentrale in L.-E. Der Trend gehe zur flächendeckenden Fernablesung. Wo noch ältere Systeme verbaut seien oder bei sicherheitsrelevanten Themen, müsse indes vor Ort gearbeitet werden. „Montagen, Ablesungen und Rauchwarnmelder-Inspektionen werden für Minol von eigenständigen externen Servicepartnern durchgeführt“, und die würden instruiert, Hygieneregeln einzuhalten und auf Unterschriften zu verzichten. „Wir weisen unsere Servicepartner an, die Bewohner schon an der Sprechanlage darauf hinzuweisen, dass wir volles Verständnis dafür haben, wenn sie uns momentan keinen Zutritt zur Wohnung gewähren wollen“, teilt Minol mit. Mieter und Eigentümer könnten dies vorab über die Hausverwaltung mitteilen. Laut Heizkostenverordnung dürfe der Verbrauch bei nicht möglicher Ablesung geschätzt werden.

Der 43-Jährige Mieter aus L.-E. hat sich ebenso dafür entschieden, keinen reinzulassen. „Mein Service-Dienstleister hat mir angeboten, den Termin kostenfrei auf eine spätere Zeit zu verschieben. Von diesem Angebot werde ich sicher Gebrauch machen“, sagt er. Seine Nachbarn wollen es ihm gleichtun.