Die CDU-Landesgruppe Südwest im Bundestag will eine finanzielle Belohnung der Corona-Bekämpfer erleichtern. Dabei geht es um einen steuerlichen Vorteil.

Berlin - Politiker der baden-württembergischen CDU-Landesgruppe im Bundestag haben sich in einer gemeinsamen Initiative dafür ausgesprochen, finanzielle Belohnungen für Unternehmensmitarbeiter zu erleichtern. Insbesondere ist dabei an Beschäftigte gedacht, die bei der Bekämpfung des Coronavirus besonders belastet sind. Diese zusätzlichen Prämien sollen steuerfrei gestellt werden.

 

Die Initiative wird vom Landesgruppenvorsitzenden Andreas Jung (Konstanz), Finanzpolitiker Olav Gutting (Bruchsaal), dem arbeitsmarktpolitischen Sprecher Peter Weiß (Emmendingen), der gesundheitspolitischen Sprecherin Karin Maag (Stuttgart) und dem Nürtinger Gesundheitsexperten Michael Hennrich unterstützt.

Frankreich ist Vorbild

„Insbesondere Berufsgruppen wie Pflegekräften, Ärzten, Erziehern, Polizisten, Mitarbeiter in Agenturen für Arbeit und Jobcenter und auch den Mitarbeitern der Lebensmittelfilialen und in den Zentrallagern sowie auch der Abfallentsorgung und der Logistik wird jetzt eine ganz besonders hohe Leistung abverlangt“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, die unserer Zeitung vorliegt. „Wir erwarten von diesen Berufsgruppen eine ganz besondere Einsatzbereitschaft, um unserer aller Sicherheit und Versorgung sicherzustellen.“ Die Initiative will den Arbeitgebern ermöglichen, „diesen hohen Einsatz mit einer zusätzlichen Einmalzahlung zu belohnen“. Damit solle den Mitarbeitern ein zusätzlicher Anreiz gegeben werden, um die Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten zu können sowie eine gute medizinische Versorgung mit motivierten Kräften zu gewährleisten.

Diese zusätzliche Prämie soll nach den Vorstellungen der Politiker steuerfrei gestellt werden. Ein ähnliches Modell wurde in Frankreich bereits erfolgreich umgesetzt. Um eine größere Zielgenauigkeit zu erreichen und um die finanziellen Folgewirkungen in einem überschaubarem Rahmen zu halten, sei es vorstellbar, dass diese Steuerfreiheit nur bis zum einem bestimmten Jahresbruttoentgelt gewährt werde, heißt es in dem gemeinsamen Papier.