Aufgrund der Corona-Infektionen beim Fleischverarbeiter Tönnies ist im gesamten Kreis Gütersloh ein Lockdown verhängt worden. Dieser sei nun nicht mehr verhältnismäßig und wurde per Gericht aufgehoben.

Münster - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen - ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Gericht am Montag mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig.