In Zeiten der Corona-Krise hat nun die Wasserschutzpolizei in Baden-Württemberg klar gestellt, dass auch für den Wassersport die Abstandsregel von 1,5 Metern gelte.

Göppingen - Die Regeln zum Schutz vor der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie gelten auch beim Wassersport. So müsse ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden, teilte die Wasserschutzpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Einsatz in Göppingen am Dienstag mit.

 

Derzeit sei nicht grundsätzlich verboten, die Bundeswasserstraßen und die Landesgewässer für die Freizeit zu nutzen. Allerdings seien Einschränkungen der Nutzung von Wasserflächen, Anlagen, Wasserfahrzeugen oder Landflächen möglich. Die Wasserschutzpolizei empfiehlt daher, sich vor Antritt einer Fahrt bei den zuständigen Behörden zu informieren.