Die Bundespolizei ist seit Beginn des Teil-Lockdowns auch zur Überwachung der Maskenpflicht im Einsatz. In der ersten Woche traf sie auf viele Menschen, die in den Bahnen ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs waren.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Im Zug sitzen täglich Tausende Pendler mit Mund-Nasen-Schutz – und ein paar ohne beziehungsweise mit einer nicht korrekt angelegten Alltagsmaske. Seit Beginn des Teil-Lockdowns Anfang November hat die Bundespolizei verstärkt in den Zügen auf die Einhaltung der Maskenpflicht geachtet. Zwischen Montag, 2. November, und Sonntag, 8. November, stellten die Polizistinnen und Polizisten im Bereich der Bundespolizeiinspektion Stuttgart 1081 Personen fest, die keinen erforderlichen Schutz trugen, teilt der Pressesprecher Sebastian Maus auf Anfrage unserer Zeitung mit. In den meisten Fällen reichte eine einfache Ermahnung, und die Reisenden zogen die Mund-Nasen-Bedeckung korrekt an. Nur sieben Passagiere weigerten sich. Die Bundespolizei nahm Anzeigen auf und leitete diese an das jeweils zuständige Gesundheitsamt weiter.

 

Die Bundspolizeiinspektion Stuttgart hat Reviere in Stuttgart, Ulm, Heilbronn und Tübingen. Eine Auswertung nur für den Stuttgarter Bereich liegt nicht vor. Die übergeordnete Ebene ist die Bundespolizeidirektion mit Sitz in Böblingen. Sie ist für ganz Baden-Württemberg zuständig und hat nun auch eine Bilanz der Kontrollen in der vergangenen Woche veröffentlicht.

Im gesamten Bundesland waren es 2683 Personen, die gegen die Maskenpflicht verstoßen haben. Doch bis auf wenige Fälle setzten alle eine Maske auf, als man sie daran erinnerte, teilt die Bundespolizei mit. Landesweit wurden 19 Fälle aktenkundig, bei denen die zuständigen Gesundheitsämter informiert wurden, die nun gegebenenfalls ein Bußgeld verhängen. Die Beamtinnen und Beamten waren im Bereich der grenznahen Reviere auch an den Übergangspunkten im Einsatz, nicht nur im Bahnverkehr. Auch an den Bahnhöfen wurde die Präsenz im Dienste des Pandemieschutzes erhöht.

Die Bundespolizei ist eigentlich nicht für die Überwachung der Infektionsschutzmaßnahmen zuständig, teilt ein Sprecher mit. Dies sei zunächst Aufgabe der Gesundheitsämter. Amtshilfe leisteten Ordnungsämter, Vollzugshilfe die Landespolizei. Die Bundespolizei hat nun aber seit dem 2. November aufgrund der verschärften Coronalage in Deutschland und Europa ebenfalls Aufgaben übernommen, um bei der Eindämmung der Pandemie zu helfen.