Die Corona-Infektionszahlen gehen zwar zurück, die besonders ansteckende Delta-Variante aus Indien breitet sich aber weiter aus. Was bedeutet das für die Lockerung der Maskenpflicht an Schulen?

Stuttgart - Die besonders ansteckende Delta-Variante des Corona-Virus breitet sich weiter in Baden-Württemberg aus. In den vergangenen zwei Wochen habe ihr Anteil an den besorgniserregenden Varianten bei 4,62 Prozent gelegen, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Freitag in Stuttgart mit. In den 14 Tagen zuvor waren es noch 1,89 Prozent. Bei 13 Prozent dieser Fälle handele es sich um Reiserückkehrer.

 

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„Deshalb gilt es umso mehr, Tempo beim Impfen zu machen und die AHA-Regeln entsprechend der Inzidenz weiter zu beachten.“ Die Infektionszahlen in Baden-Württemberg gingen zwar weiter zurück, dennoch befinde sich das Land noch immer mitten in der Corona-Pandemie. „Es gilt jetzt unbedingt zu verhindern, dass es aufgrund der weitreichenden Öffnungen und der bevorstehenden Urlaubszeit wieder zu einem Anstieg der Infektionszahlen kommt und wir unseren bisherigen Erfolg gefährden.“

Was bedeutet das für Masken-Regeln an Schulen?

„Deshalb gilt es umso mehr, Tempo beim Impfen zu machen und die AHA-Regeln entsprechend der Inzidenz weiter zu beachten.“ Die Infektionszahlen in Baden-Württemberg gingen zwar weiter zurück, dennoch befinde sich das Land noch immer mitten in der Corona-Pandemie. „Es gilt jetzt unbedingt zu verhindern, dass es aufgrund der weitreichenden Öffnungen und der bevorstehenden Urlaubszeit wieder zu einem Anstieg der Infektionszahlen kommt und wir unseren bisherigen Erfolg gefährden.“

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Die Sprecherin verwies darauf, dass sowohl in der Corona-Verordnung Schule, die die Maskenpflicht an Schulen regele, als auch in der allgemeinen Verordnung des Landes „Sicherheitsstopps“ eingebaut seien. „Wenn – etwa wegen der Ausbreitung der Varianten – die Inzidenzen steigen, dann greifen sehr rasch die entsprechenden Maßnahmen, und Öffnungen werden zurückgenommen.“ Und bei Inzidenzen über 100 greife dann auch die Bundesnotbremse. Die Maske an Schulen beispielsweise müsse wieder getragen werden, wenn die Inzidenzen über 35 (Maske in Klassenzimmern) oder über 50 (Maske auf dem Schulhof) stiegen.