Sinkende Corona-Infektionszahlen im Südwesten machen Lockerungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen möglich. Was sich jetzt ändert.

Stuttgart - Wegen der sinkenden Infektionszahlen lockert das Gesundheitsministerium nun auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Corona-Beschränkungen. Ab Donnerstag entfällt in Stadt- und Landkreisen bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10 die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher in Pflegeheimen und Behindertenwohneinrichtungen, wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte.

 

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Auch die Beschränkungen bei der Besucheranzahl werden bei einem Wert unter 10 aufgehoben. Die Bewohner dürfen also genauso viele Menschen treffen wie alle anderen Menschen im Südwesten. In Regionen mit der Inzidenzstufe 1 - also mit einer anhaltend stabilen Inzidenz von unter 10 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen - sind Treffen von 25 Menschen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt.

Auch in Krankenhäusern in Regionen mit der Inzidenzstufe 1 müssen Besucherinnen und Besucher keinen negativen Corona-Test mehr vorweisen. Zuletzt lagen 38 der 44 Land- und Stadtkreise in Baden-Württemberg bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 10.